Worauf Sie achten müssen
Am 15. November 2004 wurde die aktuelle Fassung der >> ISO 14001:2004 veröffentlicht. Die Revision der Vorgängerfassung >> ISO 14001:1996 sollte in erster Linie für größere sprachliche Klarheit sorgen und die Kompatibilität mit der >> ISO 9001:2000 erhöhen. Aber es sind auch neue, praxisrelevante Anforderungen in der neuen Fassung enthalten. Daher müssen Betriebe mit bestehendem oder im Aufbau befindlichem Umweltmanagementsystem überprüfen, inwieweit sie den neuen Anforderungen entsprechen.
Fristen zur Umstellung: siehe unten auf dieser Seite
Die wichtigsten Änderungen
Aufbau: Durch Zusammenlegung und Aufteilung von Kapiteln hat sich die Nummerierung geändert, z.B. wurden “4.3.3 Zielsetzungen und Einzelziele” und “4.3.4 Umweltmanagementprogramm(e)” [in der alten Fassung] zu “4.3.3. Zielsetzungen, Einzelziele und Programm(e)” [in der neuen Fassung] zusammengeführt. Sie können also nicht einfach Kapitel der alten und der neuen Fassung nach Kapitelnummer vergleichen.
Begriffe und Definitionen: In der neuen Fassungen sind neue Definitionen enthalten, andere würden gegenüber der alten Fassung geändert. Auch hieraus können sich neue Anforderungen ableiten. So wird “Auditor” nun als “Person mit der Qualifikation, ein Audit durchzuführen” definiert, daraus folgern manche Zertifizierer, dass die Qualifikationsanforderungen im Managementsystem festgelegt und die Qualifikation der Auditoren nachgewiesen werden muss. Neben “Auditor” sind die Begriffe “Korrekturmaßnahme”, “Dokument”, “Internes Audit”, “Nichtkonformität”, “Vorbeugungsmaßnahme”, “Verfahren” und “Aufzeichnung” jetzt in der Norm definiert.
Allgemeine Anforderungen: Die Organisation muss den Anwendungsbereich des Umweltmanagementsystems festlegen und dokumentieren; also sagen, für welche Bereiche innerhalb der Organisation es gilt.
Umweltpolitik: Die Umweltpolitik gilt für den festgelegten Anwendungsbereich (s. allgemeine Anforderungen) des Umweltmanagementsystems. Geändert wurde die Formulierung zu den Rechtsvorschriften: Statt einer Verpflichtung zur Einhaltung der Umweltgesetze muss die Organisation sich jetzt zur Einhaltung der geltenden “rechtlichen Verpflichtungen” in Zusammenhang mit ihren Umweltaspekten verpflichten. Damit wird klarer ausgedrückt, dass Gesetze nur über die Kenntnis und Erfüllung der in ihnen enthaltenen Pflichten erfüllt werden können.
Die Umweltpolitik muss nicht mehr nur allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden, sondern allen Personen, die “für die Organisation oder in deren Auftrag” arbeiten. Dies schließt z.B. Mitarbeiter von Fremdfirmen ein.
PLANUNG
Umweltaspekte: Auch die Umweltaspekte sind auf den festgelegten Anwendungsbereich zu beziehen; Verfahren und Ergebnisse der Ermittlung der Umweltaspekte und der Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte müssen dokumentiert werden. Zu berücksichtigen sind Umweltaspekte, die die Organisation überwachen und auf die sie Einfluss nehmen kann; in der Praxis sind letzteres z.B. Umweltaspekte in Zusammenhang mit der Beschaffung.
Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen: Zusätzlich zur Ermittlung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen muss nun bestimmt werden, wie diese auf die Umweltaspekte anwendbar sind; zudem sind diese Anforderungen bei der Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des Managementsystems zu beachten. PRAXISTIPP: Dokumentieren Sie mit den Anforderungen, für welche betrieblichen Aktivitäten diese relevant sind (oder für die betrieblichen Aktivitäten, welche rechtlichen und anderen Anforderungen relevant sind), und legen Sie Verfahren oder mindestens Verantwortlichkeiten für die Einhaltung fest. In den meisten zertifizierten Organisationen ist dies ohnehin gängige Praxis.
VERWIRKLICHUNG UND BETRIEB Bei der Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems, also bei der Implementierung und dem “Leben” der folgenden Punkte, sind insbesondere die bedeutenden Umweltaspekte und rechtliche Verpflichtungen und andere umweltbezogene Anforderungen zu beachten.
Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein: Die Anforderungen richten sich nicht mehr nur auf Beschäftigte, sondern gelten für “alle Personen”, die im Auftrag der Organisation umweltrelevante Aufgaben verrichten: damit werden ausdrücklich betriebsfremde Personen (z.B. Mitarbeiter von Fremdfirmen) eingeschlossen. In der Praxis heißt dies: diese Personen müssen identifiziert werden, ihre Ausbildung, Schulung oder Erfahrung nachgewiesen werden, ihr Schulungsbedarf ermittelt und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Über Qualifizierungsmaßnahmen (Schulungen und andere) sind jetzt - analog zu ISO 9001 - Aufzeichnungen zu führen.
Lenkung der Dokumente: Bei der Dokumentenlenkung ist jetzt ausdrücklich die Erkennung und Verteilung von Dokumenten externer Herkunft erwähnt, wenn diese relevant für das Umweltmanagementsystem sind (typischerweise z.B. Genehmigungen und Sicherheitsdatenblätter).
ÜBERPRÜFUNG
Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften: Die regelmäßige Durchführung der Bewertung der Einhaltung umweltrechtlicher und anderer umweltrelevanter Anforderungen wird durch ein eigenes Kapitel (4.5.2) aufgewertet, sie muss jetzt dokumentiert werden und fließt in die Bewertung durch die oberste Leitung mit ein.
Internes Audit: Die Objektivität und Unparteilichkeit der Auditoren ist bei der Auswahl zu gewährleisten - die Empfehlung der ISO 19011 wird damit auch im Umweltmanagement (wie schon in der ISO 9001 fürs Qualitätsmanagement) verbindlich gemacht.
Managementbewertung: Zum Input für die Bewertung werden ähnlich der ISO 9001:2000 detailliertere Vorgaben gemacht, die zu beachten sind. Dies sind: - Ergebnisse interner Audits und der Bewertung der Einhaltung umweltgesetzlicher und anderer umweltrelevanter Anforderungen - Äußerungen externer interessierter Kreise, einschließlich Beschwerden - Umweltleistung der Organisation - Erfüllung der Zielsetzungen und Einzelziele - Status von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen - Folgemaßnahmen aus früheren Bewertungen durch die oberste Leitung - sich ändernde Rahmenbedingungen, einschließlich absehbarer rechtlicher Entwicklungen - Verbesserungsvorschläge
Fristen
Die “alte” ISO 14001:1996. Umweltmanagementsysteme. Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung ist von der Veröffentlichung der Fassung von 2004 (>> ISO 14001:2004) am 15.11.2004 an noch 18 Monate gültig. Bei Unternehmen mit bestehender Zertifizierung nach ISO 14001:1996 werden seit dem 15. Mai 2005 bei Audits durch die Zertifizierer Abweichungen festgestellt, die sich durch Neuerungen der ISO 14001:2004 ergeben; diese führen aber nicht zum Verlust des Zertifikats ISO 14001:1996. Allerdings kann es erst auf ISO 14001:2004 umgestellt werden, wenn die Abweichungen korrigiert sind. Dieses muss bis spätestens 14. Mai 2006 geschehen, dann verlieren Zertifikate nach ISO 14001:1996 ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu Umweltmanagementsystemen:
- ISO 14001: >> Informationen zur aktuellen Fassung der ISO 14001:2004 >> Informationen zur Vorgängerfassung ISO 14001:1996 >> Website der ISO >> Die deutsche Fassung der Normen DIN EN ISO 14001:1996 und DIN EN ISO 14001:2004 kann beim Beuth-Verlag bezogen werden. (Der zentrale Inhalt - Abschnitt 4 - der ISO 14001:1996: Forderungen an ein Umweltmanagementsystem ist auch in der EMAS-VO der EG enthalten, die kostenlos bezogen werden kann: >> EMAS.).
- Andere Vorgaben für Umweltmanagementsysteme: >> EMAS >> BS 8555:2003
© Jürgen Paeger 2004 - 2005
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