Arbeitsschutzmanagement
Sicherheits Certificat Contractoren (SCC)

SCC steht für Sicherheits Certifcat Contractoren - dieser etwas merkwürdige Name lässt sich wohl dadurch erklären, dass das Kürzel SCC für engl. Safety Certifcate Contractors beibehalten werden sollte - und steht für ein ursprünglich für die Petrochemie entwickeltes Regelwerk, mit dem Arbeits- und Umweltschutz bei Subunternehmern (Kontraktoren) zertifiziert werden sollte. Es geht auf das niederländische VCA (Veiligheids Checklijst Aannemers) von 1994 zurück, und ist in seiner aktuellen Fassung von 2006 nicht nur für Kontraktoren, sondern auch für produzierendes Gewerbe und für Personaldienstleister (in einer spezifischen, SCP genannten Fassung) anwendbar. Die Zertifizierung erfolgt auf der Basis von Fragenkatalogen und der Erfüllung von Schwellenwerten in der Unfallstatistik; sie unterscheidet bei produzierendem Gewerbe und Kontraktoren zwischen einem eingeschränkten SCC*-Zertifikat für kleine Unternehmen bis 35 Mitarbeitern und einem uneingeschränkten SCC**-Zertifikat für größere Unternehmen oder solche, die selber Subunternehmer für technische Dienstleistungen einsetzen.

Zentrale SCC-Anforderungen

In den in den Fragenkatalogen abgefragten Anforderungen orientiert sich SCC einerseits an anderen Managementsystemen, aber auch sehr stark an gesetzlichen Vorgaben. So müssen Unternehmen eine schriftliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik (SGU-Politik) formulieren und bekannt machen, eine Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG) durchführen und dokumentieren, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen können und Mitarbeitern gegebenenfalls auf die Erforderniss abgestimmte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Über gesetzliche Vorgaben geht SCC insofern hinaus, als an der Leistungserbringung direkt beteiligte Führungskräfte und Mitarbeiter eine SGU-Ausbildung absolvieren und diese mit einer erfolgreichen Prüfung beenden müssen. Für gefährliche Arbeiten (etwa: Schweißen in Bereichen mit besonderen Gefahren, wie Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahren oder engen Räumen) sind zudem Verfahrensanweisungen und spezielle Ausbildungsnachweise erforderlich. Wesentliche SGU-Aspekte müssen durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen abgedeckt werden. Alle Schulungen müssen systematisch geplant und ihre Durchführung nachgewiesen werden.

Die Umweltgefährdungen des Unternehmens müssen ebenfalls bekannt sein, notwendige Vorsorgemaßnahmen festgelegt sein (z.B. in Form von Betriebsanweisungen). Insbesondere muss der sichere und umweltgerechte Umgang mit Abfällen sichergestellt sein. Die Vorbereitung auf Notfälle erinnert wieder an die gesetzlichen Anforderungen (Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Notfallübungen, ausreichende Erste-Hilfe-Mittel und Feuerlöscher und Ausbildung von Erst- und Brandhelfern). Arbeitsstätten und Baustellen müssen regelmäßig begangen werden, bei der Anschaffung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen die Einhaltung der Anforderungen des Arbeits- und Umweltschutzes durch die Festlegung von Spezifikationen und eine Verfahrensanweisung sichergestellt werden; Maschinen, Geräte und Ausrüstungen sind systematisch zu prüfen und geprüfte Objekte zu kennzeichnen (z.B. mit Plaketten oder Aufklebern). Werden Personaldienstleister eingesetzt, müssen diese nachweisen, dass sie ebenfalls dem geforderten SGU-Standard entsprechen (z.B. durch eine SCP-Zertifizierung oder eine anderes Arbeitsschutz-Managementsystem).

Arbeitsunfälle müssen lückenlos (d.h., nicht nur meldepflichtige Arbeitsunfälle) erfasst und untersucht werden, Unfalluntersuchungen und die Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren. In der Unfallstatistik sind Arbeitsunfälle ohne Wegeunfälle ab einem Arbeitsausfall von einem Arbeitstag zu berücksichtigen; der zur Zertifizierung erforderliche SCC-Schwellenwert hängt ab einer Häufigkeit von über 20 Unfällen pro 1 Millionen Arbeitsstunden auch von der Entwicklung in den letzten 3 Jahren und vom Maßnahmenplan ab sowie der Unfallhäufigkeit der jeweiligen BG ab; bei bis zu 20 Unfällen pro 1 Millionen Arbeitsstunden kann das Zertifikat erteilt werden.

SCC**

Für das uneingeschränkte SCC**-Zertifikat muss das Unternehmen zudem seine SGU-Organisation in einem Organigramm darstellen und Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten seiner Führungskräfte (bis Meister/Polier u.ä.) festlegen, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen mit Hilfe eines SGU-Aktionsplans darstellen und überprüfen, für Projekte oder Baustellen spezifische SGU-Projektpläne erstellen und eigene Mitarbeiter sowie die von Subunternehmen in seinen Inhalt einweisen und auch Beinaheunfälle erfassen und untersuchen. Weitere Anforderungen werden in Ergänzungsfragen festgelegt, von denen mindestens 5 von 10 positiv beantwortet werden müssen. Hier geht es z.B. um die Einbeziehung von SGU-Aspekten in die Beurteilung von Führungskräften, die Einführung eines Sicherheitspasses zum Nachweis der Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern, die Durchführung von Sonderaktionen zu SGU-Themen, den Einsatz von SGU-Ansprechpartnern bei Projekten oder eines Umweltbeauftragten im Unternehmen oder die Auswertung von Begehungs- und Inspektionsprotokollen.

Zertifizierung

Die Zertifzierung kann für Unternehmen, aber auch für einzelne Niederlassungen erfolgen, wenn diese bei Auftragsbeschaffung und -abwicklung weitgehend unabhängig arbeiten. Sie werden durch Zertifizierer durchgeführt, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind. Damit eine Prüfung der Unterlagen stattfinden kann, müssen diese mindestens drei Monate in Kraft sein. Das Zertifikat gilt, wie bei den meisten anderen Zertifizierungssystemen auch, für drei Jahre, wobei die Anwendung des Systems durch jährliche Überwachungsaudits überprüft wird. Werden dort Mängel festgestellt und diese nicht in einem mit dem Zertifizierer vereinbarten Zeitraum (maximal drei Monate) abgestellt, kann des Zertifikat außer Kraft gesetzt werden.

Weitere Informationen:

>> Sekretariat SCC (hier kann u.a. das SCC-Regelwerk bestellt werden)
>>
Deutsche Akkreditierungsstelle

Andere Arbeitsschutzmanagementsysteme:

>> OHSAS 18001
>>
LASI-Leitfaden
>>
OHRIS

sowie zum Thema:
>>
Umgang mit Gefahrstoffen
>>
Brandschutzmanagement

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