Arbeitsschutzmanagement
OHSAS 18001

Die Norm OHSAS 18001 - Arbeitsschutzmanagementsysteme wurde, sozusagen mangels einer internationalen ISO-Norm, im Jahr 1999 von verschiedenen Organisationen als ”private” Arbeitschutzmanagementsystem-Norm verabschiedet und vom Britischen Normungsinstitut BSI veröffentlicht (>> OHSAS 18001:1999). Im Jahr 2007 erschien eine aktualisierte zweite Fassung: OHSAS 18001:2007, die in Großbritannien erstmals zu einer offiziellen Norm (BS OHSAS 18001:2007) wurde. Die Norm orientiert sich eng an der ISO 14001 und ist heute international die wichtigste Grundlage für eine Beurteilung von Arbeitsschutzmanagementsystemen.

Ein Ablaufschema für ein Managementsystem nach OHSAS 18001 und die Anwendung des PDCA-Zyklus ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Arbeitschutzmanagement nach OHSAS 18001 und PDCA-Zyklus

Abb. 1: Arbeitsschutzmanagementsystem nach OSHAS 18001 und PDCA-Zyklus

Die wesentlichen Anforderungen der einzelnen Abschnitte sind:

Die Unternehmensleitung erstellt eine dokumentierte (= schriftliche) Arbeitsschutzpolitik als Erklärung über die Absichten und Grundsätze des Unternehmens im Arbeitsschutz. Diese muss den Arbeitsschutzrisiken angemessen sein und unter anderem ein Bekenntnis zur Prävention und zur kontinuierlichen Verbesserung des Managementsystems und der Arbeitsschutzleistung sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung des relevanten Arbeitsschutzrechts enthalten.

Planung: Der Abschnitt Planung umfasst die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung, wobei das Risikoausmaß einzuschätzen und zu entscheiden ist, ob Risiken akzeptabel sind oder beseitigt oder gelenkt werden müssen. (Dieser Punkt sollte in Deutschland in den meisten Fällen mit der Gefährdungsbeurteilung, die in Deutschland unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung gefordert wird, abgedeckt sein - so diese denn durchgeführt und aktuell ist ...) Das Unternehmen muss relevante gesetzliche und andere Anforderungen ermitteln und beim Aufbau des Systems berücksichtigen, möglichst messbare Ziele für den betrieblichen Arbeitsschutz festlegen und ein Programm zur Verwirklichung der Ziele auflegen.

Verwirklichung und Betrieb: Hier fordert die Norm, Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Berichtspflichten und Befugnisse festzulegen; die entsprechenden Fähigkeit der Beschäftigten sicherzustellen (etwa durch entsprechende Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung); Verfahren zur Kommunikation, Beteiligung und Beratung festzulegen, wobei interne und externe Kommunikation zu berücksichtigen sind und die Einbeziehung der Mitarbeiter gegenüber der Fassung von 1999 deutlich ausgeweitet wurde: sie umfasst nun auch die Gefährdungsermittlung, die Untersuchung von Vorfällen (Unfälle, Beinahe-Unfälle) und die Erarbeitung und regelmäßige Überprüfung der Arbeitssschutzpolitik. Ferner gilt es, das Managementsystem zu dokumentieren, Verfahren zur Dokumentenlenkung (d.h. sicherstellen, dass gültige, aktuelle Fassungen überall dort sind, wo sie gebraucht werden, und ungültige Fassungen nicht weiter verwendet werden) festzulegen und solche betrieblichen Abläufe zu planen und zu betreuen, bei den die ermittelten Arbeitsschutzrisiken dieses erfordern. Dabei sind auch Auftragnehmer und Besucher zu beachten, und Regelungen für eingekaufte Waren, Ausrüstungen und Dienstleistungen zu treffen. Mögliche Notfallsituationen müssen ermittelt und Reaktionen hierauf festgelegt werden. Dabei geht es zum einen um die Vermeidung dieser Situationen, zum anderen um die Minderung der Folgen für Sicherheit und Gesundheit, falls sie dennoch eintreten.

Überprüfung: Die Arbeitsschutzleistung muss regelmäßig überwacht und gemessen werden, dies schließt auch die Überwachung der Wirksamkeit von Regelungen ein. Die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und anderer Anforderungen muss regelmäßig bewertet werden. Die Untersuchung von Vorfällen (Unfälle, Beinahe-Unfälle) ist detailierter als in der Fassung von 1999 geregelt, es kommt darauf an, zugrunde liegende Mängel zu erkennen und zu beseitigen, z.B. durch Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Zum Nachweis der Konformität mit eigenen und Normanforderungen sind Aufzeichnungen zu führen, das gesamte System wird durch regelmäßige interne Audits geprüft.

Managementbewertung: Die Unternehmensleitung bewertet das Managementsystem regelmäßig, um sicherzustellen, dass es weiterhin geeignet, angemessen und wirksam ist. Hierzu werden unter anderem Auditergebnisse, die Ergebnisse der Leistungsüberwachung, der Untersuchung von Vorfällen und der Status von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen herangezogen.

Zertifizierung: Nach dem Aufbau des Managementsystems kann dieses zertifiziert werden. Da OHSAS keine offizielle ISO- oder DIN-Norm ist, ist der Ruf der Zertifizierungsorganisation entscheidend für den Wert des Zertifikats. Zur Zertifizierung wird u.a. ein externes Zertifizierungsaudit durchgeführt.

 

Weitere Informationen:

Die deutsche Übersetzung der OHSAS 18001:2007 ist beim >> Beuth-Verlag zu beziehen. Dort gibt es auch die OHSAS 18002:2008 “Leitlinien für die Implementierung von OHSAS 18001”, die Hinweise zur Umsetzung gibt.

Informationen zur Vorgängerfassung: >> OHSAS 18001:1999

Andere Arbeitsschutzmanagementsysteme:

>> LASI-Leitfaden
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OHRIS
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Umgang mit Gefahrstoffen
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Brandschutzmanagement

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