Arbeitsschutzmanagement
LASI-Leitfaden

Ausgehend vom Gemeinsamen Standpunkt zu Managementsystemen im Arbeitsschutz (BArbBl. 09/97) und den darauf basierenden Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA, heute BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner (BArbBl. 02/99) hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Anforderungen festgelegt, die bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen zu beachten sind. Diese sind als LASI-Veröffentlichung (LV) erschienen:
LV 21: Arbeitsschutzmanagementsysteme - Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)

Im Aufbau der LASI-Spezifikation erkennt man die Systemelemente des OHRIS wieder (Bayern war an der Erarbeitung beteiligt), auch hier wird der PDCA-Zyklus nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch lassen sich die Forderungen den Schritten PLAN-DO-CHECK-ACT wie folgt zuordnen:

PLAN - Die Planungsschritte:
Die oberste Leitung muss eine Politik und Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen, daraus konkrete Einzelziele entwickeln und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung im operativen Bereich festlegen.

DO - Aufbau und Anwendung des AMS:
Die Anforderungen an Aufbau und Anwendung des Managementsystems umfassen die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen (Personal, Sachmittel), die Festlegung von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortlichkeiten, die Beteiligung der Beschäftigten, die Förderung von Informationsfluß und Zusammenarbeit und die Umsetzung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (d.h., neben Gesetzen und Verordnungen insb. auch der relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften).

Das Unternehmen muss diejenigen betrieblichen Abläufe und Prozesse ermitteln, von den Gefährdungen ausgehen können, die Gefährdungen beurteilen und Gefährdungen und Risiken minimieren. Erforderlichenfalls müssen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen erstellt werden. Für nicht auszuschließende Betriebsstörungen und Notfälle sind geeignete Maßnahmen festzulegen (z.B. Notfallpläne, Erste Hilfe, Meldeketten etc.). Sicherheit und Gesundheitsschutz sind bei der Planung von Arbeiten, Prozessen, Anlagen etc. und bei der Beschaffung zu berücksichtigen, Beschäftigte sind entsprechend eines zu ermittelnden Schulungsbedarfs aus- und fortzubilden, die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung ist sicherzustellen. Das Managementsystem ist zu dokumentieren, notwendige Dokumente müssen gelenkt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass nur gültige Dokumente verwendet werden und ungültige Dokumente aus dem Verkehr gezogen werden.

CHECK - Prüfen, Überwachen, Auditieren:
Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (s.o.) und der Anforderungen des Managementsystems ist zu überprüfen und zu überwachen. Dazu sind dokumentierte Verfahren zu entwickeln. Zudem sind periodische Audits durchzuführen.

ACT - Aus Abweichungen Konsequenzen ziehen:
Abweichungen von Soll-Vorgaben (insb. Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Betriebsstörungen etc.) sind zu analysieren und gegebenfalls zu korrigieren. Aus der Auswertung der Korrekturmaßnahmen sind Schwerpunkte und Themen für die Überprüfung und Überwachung sowie für die Prävention zu entwickeln. Das Managementsystem selbst muss regelmäßig von der obersten Leitung bewertet werden, die Bewertung ist Grundlage für die Verbesserung des Managementsystems.

 

Weitere Informationen:

Zu den LASI-Leitfäden:
Die LV 21 kann u.a. von der Website des
LASI heruntergeladen werden kann. Ergänzend zu dieser Spezifikation erschien die LV 22: Arbeitshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese kann ebenfalls bei der LASI heruntergeladen werden.

Andere Arbeitsschutzmanagementsysteme:

>> OHSAS 18001
>>
OHRIS
>>
SCC

sowie zum Thema:
>>
Umgang mit Gefahrstoffen
>>
Brandschutzmanagement

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