Arbeitsschutzmanagement
OHRIS

Das Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS) wurde von der Bayerischen Staatsregierung entwickelt und hat über die Landesgrenzen hinaus eine gewisse Bekannheit erlangt, da es bereits 1998 - und damit als erstes der relevanten Arbeitsschutzmanagementsysteme - veröffentlicht wurden. Im Unterschied zu anderen Managementsystemen bezieht OHRIS ausdrücklich auch die Anlagensicherheit mit ein. Im Jahr 2005 erschien eine Revision, die die zwischenzeitlich erfolgten Revisionen der ISO 9001 und ISO 14001 reagierte; damit sollte die Integrationsfähigkeit (>> Integrierte Managementsysteme) verbessert werden, 2010 erschien die aktuelle Fassung OHRIS:2010.

In OHRIS läßt sich der für Managementsysteme grundlegende >> PDCA-Zyklus leicht wiederfinden, eine Übersicht gibt die folgende Abbildung:

Abb. 1: PDCA-Zyklus und OHRIS

In OHRIS ist das Managementsystem jedoch nicht nach diesem Muster aufgebaut, sondern in 5 Systemelemente gegliedert:

1 Verantwortung der obersten Leitung:

Die oberste Leitung muss eine Politik und Strategie für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit festlegen und sicherstellen, dass daraus konkrete Ziele entwickelt und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung im operativen Bereich festgelegt werden. Dazu ist sie verantwortlich für die Festlegung der organisatorischen Strukturen (Zuständigkeiten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten) und die Bereitstellung der nötigen Mittel (Personal und erforderliche Sachmittel) - dies sind allesamt Planungsmaßnahmen im >> PDCA-Zyklus.

2 Organisation:

Das Systemelement Organisation umfasst den Aufbau des Managementsystems, etwa die Frage nach der Integration in andere Managementsysteme (>> Integrierte Managementsysteme), die Arbeitsschutzorganisation (Ausschüsse, Arbeitskreise, Mitbestimmung) und Vorgaben zu Qualifikation, Kommunikation und Dokumentation.

3 Planung (PLAN im >> PDCA-Zyklus) und Umsetzung (DO im >> PDCA-Zyklus):

Die Organisation muss die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ermitteln (d.h., neben Gesetzen und Verordnungen insb. auch der relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften; die Forderung nach Einhaltung dieser Verpflichtungen ist bei der Festlegung der Politik sicherzustellen); ebenso die sicherheitsrelevanten Abläufe und Prozesse, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen ermitteln und bewerten und die Gefahren, Gefährdungen und Risiken minimieren.

Erforderlichenfalls müssen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen erstellt werden. Für nicht auszuschließende Betriebsstörungen und Notfälle sind geeignete Maßnahmen festzulegen (z.B. Notfallpläne, Erste Hilfe, Meldeketten etc.), die Regelungen sind in Übungen zu erproben. Bei der Beschaffung von Geräten, Anlagen, Stoffen etc. sind die Anforderungen von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zu berücksichtigen; die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen. Für Auftragnehmer, Unterauftragnehmen und deren Beschäftigte gelten die selben oder gleichwertige Anforderungen.

4 Prüfung und Bewertung (CHECK im >> PDCA-Zyklus):

Nach einer Bestandsaufnahme zu Beginn der Einführung sind die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (s.o.) und der Anforderungen des Managementsystems ist zu überprüfen und zu überwachen. Dazu sind geeignete Indikatoren festzulegen und zu überwachen. Zudem sind periodische >> Interne Audits durchzuführen, das Managementsystem ist regelmäßig durch die oberste Leitung zu bewerten.

5 Verbesserung (ACT im >> PDCA-Zyklus):

Die Anwendung des Managementsystems stellt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicher. Abweichungen von Soll-Vorgaben (insb. Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Betriebsstörungen etc.) sind zu analysieren und gegebenfalls zu korrigieren. Aus der Auswertung der Korrekturmaßnahmen sind Schwerpunkte und Themen für die Überprüfung und Überwachung sowie für die Planung und Umsetzung (siehe oben) zu entwickeln. Daneben sollen Aktionsprogramme das Thema im Bewußtsein halten.

Weitere Informationen:

Zu OHRIS:
Veröffentlichungen zu OHRIS sind in der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit erschienen und können auf der Website des
Bayerischen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Produktsicherheit (AP) heruntergeladen oder bestellt werden (unter “Managementsysteme”). Aktuell: Das OHRIS-Gesamtkonzept (dieses umfasst die ehemaligen Bände 1 bis 4, ohne die wissenschaftliche Herleitung des Systems in Band 1 und ohne die Prüflisten für das interne Audit - diese werden halbjährlich aktualisiert und sind auf der Website als Download-Version erhältlich) in der 2. Auflage (OHRIS:2010). IM OHRIS-Gesamtkonzept ist als Teil C eine hilfreiche “Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)” enthalten.

Andere Arbeitsschutzmanagementsysteme:

>> LASI-Leitfaden
>>
OHSAS 18001
>>
SCC

sowie zum Thema:
>>
Umgang mit Gefahrstoffen
>>
Brandschutzmanagement

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