Brandschutz-Management VdS 2009
Brandschutz ist eigentlich ein integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes, denn Brand- und Explosionsgefahren gehören zu den größten Gefährdungen der Mitarbeiter (und auch der Umwelt). Dennoch wird in der Praxis dieser Bereich oftmals getrennt behandelt, was auch an personellen Zuständigkeiten liegen mag (Arbeitsschutz: Fachkraft für Arbeitssicherheit; Brandschutz: Brandschutzbeauftragter). Auch der Brandschutz ist jedoch eine Organisationsaufgabe der Unternehmensleitung und erfordert eine gute Kenntnis des betrieblichen (Brand-)Risikos, insofern folgt der Brandschutz den gleichen Regeln wie der betriebliche Arbeitsschutz. Einen Leitfaden für das Brandschutz-Management hat der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der VdS 2009:2008-01 herausgegeben.
Der Leitfaden für das Brandschutz-Management nach VdS 2009 beschreibt kein systematisches Brandschutzmanagement-System, folgt aber inhaltlich dem grundlegenden >> PDCA-Zyklus; eine Übersicht gibt die folgende Abbildung:
 Abb. 1: PDCA-Zyklus und Brandschutz-Management nach VdS 2009. Eigene Abbildung.
Die VdS 2009 greift jedoch in ihrem Aufbau nicht auf diesen Zyklus zurück, sondern gliedert ihre Anregungen in die Kapitel Verantwortung der Unternehmensleitung für die Brandsicherheit und Brandschutzorganisation. Der besseren Integration in Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem halber (>> hier) sind im folgenden jedoch die Aktivitäten entsprechend dem PDCA-Zyklus dargestellt; für ein leichteres Auffinden in der VdS 2009 sind die dort verwendeten Kapitelnummern angegeben.
Bestandsaufnahme:
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse werden in Kap. 5.1 der VdS 2009 beschrieben: Zur Bestandsaufnahme gehören die Erfassung des baulichen, des anlagentechnischen und des organisatorischen Brandschutzes sowie die Auswertung von Erfahrungen (Brandschäden) aus der Vergangenheit. Die anschließende Risikoanalyse bewertet das mögliche Schadenausmaß besonders hinsichtlich Betriebsunterbrechung, Kunden- und Imageverlust. Die Risikoanalyse sollte den Regeln des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen) entsprechen und in das Risikomanagement integriert werden.
Planung:
Die entsprechenden Aktivitäten werden in Kap. 4 “Verantwortung der Unternehmensleitung für die Brandsicherheit” beschrieben. Eine Brandschutzpolitik analog zur Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitsschutzpolitik wird in der VdS 2009 nicht vorgeschlagen, vielmehr wird die Brandschutzpolitik als “klare Definition von Brandschutzzielen” beschrieben. Diese sind festzulegen (4.1 Unternehmerische Schutzziele), dabei sollten über die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wozu im Brandschutz auch relevante Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht sowie Bedingungen und Regelungen von relevanten Versicherungsverträgen gehören) hinaus wirtschaftliche und finanzielle Schutzzielinteressen berücksichtigt werden. Diese Schutzziele sollten konkret und messbar sein. Anhand der Risikoanalyse und der Schutzziele werden sodann Maßnahmen abgeleitet, die am besten in einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept dokumentiert werden. Für die Umsetzung sollten Prioritäten gesetzt und ein Zeit- und Kostenplan aufgestellt werden (Kap. 5.1).
Umsetzung:
Die Brandschutzorganisation (Kap. 5) beinhaltet die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und die Festlegung von Verantwortlichkeiten. Die Verantwortung für den Brandschutz liegt immer bei der Unternehmens- bzw. Betriebsleitung, diese kann (und muss) aber Aufgaben delegieren und sich sachkundige Unterstützung holen. Solche bietet ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter, der baurechtlich für größere Industrieanlagen ohnehin gefordert ist und oftmals auch in Versicherungsverträgen verlangt wird. Ansonsten beschreibt der Leitfaden die Schnittstellen zu ohnehin bestehenden Verantwortlichkeiten: So fällt die Berücksichtigung des Brandschutzes bei der Planung neuer Gebäude oder Anlagen in die Verantwortlichkeit der Unternehmens-/ Betriebsleitung, die Unterweisung neuer Mitarbeiter / die Auffrischung der Unterweisung zu Fluchtwegen, Alarmsignalen, Sammelplätzen, Alarmplänen und Brandschutzordnung in die Verantwortlichkeit des Personalleiters, die Minimierung von Brandlasten im Lager in die Verantwortlichkeit des Einkaufs, die Berücksichtigung des Brandschutzes bei der Lagerorganisation in die Verantwortlichkeit des Lager-/Logistikleiters; der Leiter Instandhaltung muss dafür sorgen, dass Öffnungen in Brandwänden etwa zur nachträglichen Verlegung von Elektroinstallationen wieder geschlossen werden. Für die Anforderungen an den Brandschutz verweist die Richtlinie auch auf die VdS 2000 “Brandschutz im Betrieb”.
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