Energiemanagementsysteme
DIN EN ISO 50001:2011

Die Norm ISO 50001 Energiemanagementsysteme (EnMS) ist eine weltweit gültige Norm für Energiemanagementsysteme, die Organisationen durch Vorgaben für ein systematisches Energiemanagement dabei helfen soll, Energiekosten, Treibhausgase und andere Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die Norm ist auch Grundlage für Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen, wie sie beispielsweise in den Rechtsvorschriften zum Spitzenausgleich und zur Begrenzung der EEG-Umlage gefordert ist (>> mehr).

Hinweis: Am 21. August 2018 ist die Nachfolgefassung ISO 50001:2018 erschienen, im Dezember 2018 die deutsche Ausgabe DIN EN ISO 50001:2018. Zertifizierungen nach ISO 50001:2011 verlieren drei Jahre nach Veröffentlichung der neuen Normfasung, also am 21.08.2021, ihre Gültigkeit. Nach DAkkS-„Umstellungsanleitung zur ISO 50001:2018“ dürfen auch Überwachungsaudits seit dem 21.02.2020 nur noch auf Grundlage der ISO 50001:2018 durchgeführt werden. Zur Umstellung des Zertifikats müssen alle Abweichungen gegenüber der neuen Norm geschlossen, also abgestellt, sein.
                     
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Der vollständige Titel der Norm lautet: ISO 50001:2011 Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung; die deutsche Fassung ist die DIN EN ISO 50001 vom Dezember 2011. Wie andere Normen zu Managementsystemen (>> ISO 9001 [Qualitätsmanagementsysteme], >> ISO 14001 [Umweltmanagementsysteme] oder >> OHSAS 18001 [Arbeitsschutzmanagementsysteme]) folgt sie dem >> PDCA-Zyklus, wie in der folgenden Abbildung dargestellt:

Darstellung der ISO 50001 und des PDCA-Zyklus 

Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und PDCA-Zyklus

Die Norm kann als Leitfaden für die Einführung eines >> Energiemanagementsystems (EnMS) genutzt werden, dann sind die Anforderungen als Anregung für die Gestaltung des Systems zu betrachten; es steht dem Unternehmen frei, ob und wie es die Anforderungen umsetzt (allerdings stellen die Anforderungen der ISO 50001 so etwa wie den "Stand der Technik" im Energiemanagement dar und sind in der Regel gut begründet - für ein wirkungsvolles Energiemanagementsystem werden die meisten Anforderungen sinnvoll sein).

Soll das Energiemanagementsystem jedoch nach ISO 50001 zertifizierungsfähig sein, müssen die Anforderungen erfüllt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Anforderungen der ISO 50001 zusammenfassend dargestellt und erste Tipps zur Umsetzung gegeben.

Ob Sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 neu einführen oder ein bereits bestehendes System weiterentwickeln wollen: ich biete Ihnen gerne meine Hilfe an. Ob erste Information mit diesen Seiten oder Beratung, Schulung Ihrer Mitarbeiter und Begleitung während des Prozesses: Ich würde mich freuen, Ihnen helfen zu können!
                     
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Allgemeine Anforderungen

Das Energiemanagement muss in Übereinstimmung mit der Norm festgelegt, dokumentiert und umgesetzt werden; der Anwendungsbereich und die Grenzen des Energiemanagementsystems müssen festgelegt und dokumentiert werden und das Unternehmen (Anm. 1) muss festlegen, wie es seine energiebezogene Leistung (messbare Ergebnisse bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatz [= Methode der Energieanwendung] und Energieverbrauch) kontinuierlich verbessern will.

Praxistipps

Festlegen des Energiemanagementsystems
Die Norm sagt Ihnen nicht, wie Ihr Energiemanagementsystem aussehen muss, sie gibt nur die Anforderungen vor, die erfüllt werden müssen. Damit hat das Unternehmen bei der konkreten Umsetzung Gestaltungsspielraum und kann - und sollte - die konkrete Situation des Unternehmens bei der Interpretation der Normanforderungen und der Festlegung von Vorgehensweisen und Regelungen berücksichtigen.

Umsetzung des Managementsystems
Die Anforderung, dass das Managementsystem umgesetzt sein muss, bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der Zertifizierung bereits eine Zeitlang (in der Regel werden drei Monate erwartet) in Kraft gesetzt sein muss, damit der Zertifizierungsauditor die Wirksamkeit der festgelegten Regelungen beurteilen kann.

Dokumentation des Managementsystems
Die Anforderungen an die Dokumentation sind im Abschnitt "Einführung und Umsetzung" näher erläutert.

Verantwortung des Managements

Die Verantwortlichkeit des Top-Managements für den Erfolg eines Managementsystems (siehe auch >> hier) wird in der ISO 50001 durch ein eigenes Kapitel gewürdigt. Das Top-Management muss eine Energiepolitik festlegen (die im folgenden, eigenen Abschnitt beschreiben ist), einen Beauftragten des Managements ernennen, der durch ein Energiemanagement-Team unterstützt wird; und es muss die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Es muss die Bedeutung des Energiemanagements in der Organisation kommunizieren, die energiebezogene Leistung in der Langfristplanung berücksichtigen, dafür sorgen, dass strategische und operative Energieziele (>> hier) festgelegt und Ergebnisse regelmäßig überprüft (>> hier) werden und es muss schließlich regelmäßige Management-Reviews (>> hier) durchführen.

Der/die Beauftragte des Managements sorgt dafür, dass das Energiemanagementsystem den Anforderungen der Norm entsprechend aufgebaut und eingeführt wird und identifiziert weitere Personen im Unternehmen, die ihn hierbei unterstützen. Er legt Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das Energiemanagement fest und berichtet über die energetische Leistung sowie die Leistung des Energiemanagementsystems an das Top-Management und sorgt dafür, dass sich alle Mitarbeiter der Energiepolitik und der strategischen Energieziele bewusst sind.

Praxistipps

Was muss das Top-Management selber machen?
Bei den Anforderungen an das Top-Management ist zu unterscheiden zwischen Anforderungen, deren Erfüllung das Top-Management "sicherstellen" muss, und solchen, bei denen dieses Wort fehlt - die ersten kann es delegieren, bei den anderen muss es selber aktiv werden. Das heißt nicht, dass das Top-Management dabei nicht auf Hilfe zurückgreifen darf - der Entwurf der Energiepolitik darf durchaus etwa vom Energiemanagement-Team erstellt werden, aber die Politik sollte zumindest erkennbar (Empfehlung: durch Unterschrift) vom Top-Management freigegeben sein. Die Politik als strategisches Dokument fällt auch von der Sache her in den Aufgabenbereich des Top-Managements, ebenso wie die Beschaffung notwendiger Ressourcen und das Festlegen von Zielen (obgleich hier die Norm nur "sicherstellen" fordert). Andere Aufgaben, wie die Messung der Ergebnisse, kann das Top-Management getrost (z.B. an den Energiemanagementbeauftragten, siehe unten, und/oder das Energiemanagement-Team) delegieren.

Beauftragter des Managements
In vielen Unternehmen wird gerne ein technisch versierter Mitarbeiter als "Energiemanagementbeauftragter" benannt, der als Beauftragter des Managements verstanden wird. Zu beachten ist aber, dass der Beauftrage Verantwortlichkeiten und Befugnisse haben muss, die normgerechte Einführung und Verwirklichung des EnMS sicherzustellen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse für ein wirksames EnMS festzulegen etc. Das aber bedeutet, dass der Beauftragte fachlich weisungsbefugt sein muss. Es ist daher zu überlegen, ob nicht zwischen Beauftragtem des Managements und Energiemanagementbeauftragtem unterschieden werden sollte: Der Beauftragte des Managements ist dann ein Mitglied der obersten Managementebene (in einer GmbH also der Geschäftsführung) und Ansprechpartner für den Energiemanagementbeauftragten, der die operative Durchführung übernimmt, soweit er dazu keine Weisungsbefugnis benötigt. Wenn dieser aber, z.B. bei einem möglichen Konflikt mit Linienverantwortlichen, nicht weiterkommt, hätte dann der Beauftragte des Managements die Entscheidungs- und Durchsetzungsverantwortung.

Hinweis: In der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) wird zur Nachweisführung in der Einführungsphase (also noch bis 31.12.2014 für solche Unternehmen, bei denen die Einführung des EnMS noch nicht abgeschlossen ist, >> mehr), unter anderem die Benennung eine Energiebeauftragten verlangt. Dieser muss "nur" die Befugnisse zur Erfassung der notwendigen Informationen, insbesondere der erforderlichen Energiedaten, haben, entspricht also eher dem Energiemanagementbeauftragten im obigen Sinne.

Energiepolitik

Die Energiepolitik ist eine formale (schriftliche) Erklärung über die Absichten und Richtung des Unternehmens bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatzes und Energieverbrauch; sie muss (als strategisches Dokument ohnehin, siehe oben) vom Top-Management festgelegt werden. Anforderungen der Norm an die Energiepolitik sind: Sie muss der Art und dem Umfang des Energieeinsatzes der Organisation angemessen sein; Verpflichtungen zur ständigen Verbesserung der energiebezogenen Leistung, zur Verfügbarkeit notwendiger Informationen und Ressourcen sowie zur Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen enthalten und den Erwerb energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der energetischen Leistung unterstützen. Die Energiepolitik muss dokumentiert und innerhalb des Unternehmens kommuniziert werden.

Praxistipp

Was bei der Erstellung der Energiepolitik beachtet werden sollte
Die Anforderungen an die Energiepolitik erinnern in vielem an die Anforderungen etwa der >> ISO 14001 an eine Umweltpolitik; im Unterschied hierzu muss sie aber eine ausdrückliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informationen sowie der zur Erreichung der Energieziele notwendigen Ressourcen enthalten. Wie bei den anderen Managementsystemen gilt auch für die Energiepolitik, dass sich mit ihr das Unternehmen selber die Messlatte auflegt, an der z.B. die Energieziele gemessen werden. Wer in der Energiepolitik höchste Ansprüche verkündet, muss sich dann in der Umsetzung des EnMS daran messen lassen. Man sollte also bei der Formulierung darauf achten, dass man eine Antwort auf die Frage hätte, was man denn zur Erreichung der formulierten Ansprüche tut und wie man dieses nachweisen kann. Zur Kommunikation siehe unter >> Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein.

Energieplanung

Der von der Norm vorgeschriebene Energieplanungsprozess umfasst die Ermittlung rechtlicher und anderer durch die Organisation eingegangener Anforderungen bezüglich ihres Energieeinsatzes und eine Überprüfung derjenigen Aktivitäten im Unternehmen, die die energiebezogene Leistung beeinflussen - dies beinhaltet eine energetische Bewertung.

Die energetische Bewertung umfasst eine Ermittlung der Energiequellen und eine Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und -verbrauchs sowie eine Abschätzung des zukünftigen Energieeinsatzes und -verbrauchs. Auf dieser Basis sind die Bereiche mit wesentlichen Energieverbräuchen zu identifizieren, und dort die relevanten Anlagen/Prozesse sowie Personen mit Einfluss auf den Energieverbrauch und andere relevante Variablen für den Energieverbrauch zu ermitteln sowie die energiebezogene Leistung zu bestimmen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu priorisieren. Die Methodik der energetische Bewertung muss dokumentiert werden; die Bewertung selbst bei allen relevanten Änderungen im Betrieb und darüber hinaus in regelmäßigen (vom Unternehmen festzulegenden) Abständen fortgeschrieben werden.

(Der energetischen Bewertung entspricht das Energieaudit nach DIN EN 16247-1, mehr hierzu finden Sie auf der Seite >> Energieaudit.)

Die energetische Bewertung bildet die Grundlage für die Erstellung einer energetischen Ausgangsbasis dar, die - ggf. normiert, zum Beispiel bezogen auf Produktionsmengen - ein Referenzpunkt für den Vergleich der energiebezogenen Leistung ist. Für die Überwachung und Messung der energiebezogenen Leistung muss das Unternehmen zudem geeignete Energieleistungskennzahlen (EnPI, von engl. energy performance indicator) einführen, die regelmäßig mit der energetischen Ausgangsbasis verglichen werden.

Vor allem aber ist die energetische Bewertung Grundlage für das Aufstellen strategischer und operativer Energieziele (operative Energieziele sind detaillierte, quantifizierte Anforderungen an die Leistungsverbesserung, die aus den strategischen Energiezielen abgeleitet werden, die wiederum festgelegte Ergebnisse sind, die sich aus der Energiepolitik ergeben). Aktionspläne stellen dar, wie diese Ziele erreicht werden sollen, sie müssen Verantwortlichkeiten, Mittel und Zeitrahmen und Aussagen zur Überprüfung der Ergebnisse und (soweit nicht identisch) der Verbesserung der energiebezogenen Leistung enthalten.

Praxistipps

Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen
Obgleich es nicht in der Norm steht, hat sich in der Praxis (analog zu anderen Managementsystemen mit ähnlichen Anforderungen, etwa Umweltmanagementsystemen) die Dokumentation der relevanten Anforderungen in einem Rechtskataster bewährt, zumal die ermittelten Anforderungen ja auch bei der Einführung und Verwirklichung des EnMS zu beachten sind. Ein solches Rechtskataster könnte z.B. in Form einer Excel-Tabelle erstellt werden und sollte enthalten: Rechtsquelle (z.B. Gesetzestitel) mit Datum (um die Aktualität leichter überprüfen zu können); konkrete, für das Unternehmen relevante Anforderung(en); Bezug zu Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz im Unternehmen; Verantwortlichkeit oder Verfahren zur Umsetzung im Unternehmen (als zentraler Schritt zur Umsetzung im Rahmen des EnMS); Verfahren zur Überwachung der Einhaltung sowie Status (als Grundlage für die im Rahmen der >> Überprüfung notwendigen Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Diskussionen gibt es immer wieder darum, welche Vorschriften hierbei zu beachten sind. Aus dem Anwendungsbereich der ISO 50001 geht hervor, dass die Norm Anforderungen bezüglich der energiebezogenen Leistung, also Energieeinsatz, Energieeffizienz und Energieverbrauch festlegt. Damit können sich auch die rechtlichen Anforderungen m.E. nur auf diese Themen beziehen; rechtliche Anforderungen an die Emissionen etwa aus einem Blockheizkraftwerk sind darum eigentlich kein Thema des EnMS (sondern eines des Umweltmanagements) - das Unternehmen sollte sie natürlich kennen, aber zertifizierungsrelevant sollten sie bei ISO 50001 nicht sein.

Andere durch die Organisation eingegangene Anforderungen können z.B. auch verbindliche Selbstverpflichtungen der Konzernmutter zur Verbesserung der Energieeffizienz etc. sein. Mit diesen sollte ebenso verfahren werden.

Energieplanungsprozess
Der wesentliche Zweck des Energieplanungsprozesses ist es, die Energieflüsse im Unternehmen und die Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, zu kennen und darauf aufbauend Ziele zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu erarbeiten und umzusetzen.

Im ersten Schritt (4.4.3 a) sind die Energiequellen zu ermitteln und der bisherige und aktuelle Energieeinsatz und Energieverbrauch zu bewerten: Energiequellen sind die bezogenen Energieträger (Strom, Gas, etc.); es ist ferner darzulegen, wofür diese verwendet werden (Energieeinsatz) und wie groß die Verbräuche sind. Dabei sind mindestens zwei Jahre (siehe "bisherige") zur berücksichtigen. Tipp: Vergessen Sie nicht, auch eventuell an Dritte verkaufte Energieträger zu erfassen; und betrachten Sie bereits jetzt auch innerbetriebliche Energieumwandlungen, wie Dampf- und Drucklufterzeugung.

Im zweiten Schritt (4.4.3 b) sind auf Basis einer Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs die wesentlichen Energieeinsatzbereiche, die Variablen, die den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen, die derzeitige energiebezogene Leistung bezüglich der wesentlichen Energieeinsatzbereiche sowie (4.4.3 c) Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu identifizieren. Ferner muss der künftige Energieeinsatz und Energieverbrauch abgeschätzt werden. Ein wesentlicher Energieeinsatz ist nach ISO 50001 (3.27) ein Energieeinsatz, der einen wesentlichen Anteil am Energieverbrauch hat und/oder erhebliche Potenziale für eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung hat. Was ein "wesentlicher Anteil" ist, legt das Unternehmen selbst fest (z.B. x % Anteil am Gesamtverbrauch). Die Norm fordert nicht ausdrücklich, dass die Analyse des Energieverbrauchs auf Messungen beruht (Messungen werden erst zur Überwachung der wesentlichen Energieeinsatzbereiche gefordert); die Analyse kann also zumindest im ersten Schritt auch über Abschätzungen erfolgen (siehe hierzu auch die >> Ergänzenden Regelungen der DAKKS für Testierungen im Bereich SpaEfV). Achtung: Beim "alternativen Verfahren" gemäß >> SpaEfV sind die Anforderungen schärfer: hier sind mindestens zeitweise installierte Messgeräte (Stromzange, Wärmezähler) gefordert.)

Als Variablen, die den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen, kommen oftmals Produktionsmengen, Mitarbeiterzahl, Außentemperatur und ähnliche in Frage; die Bewertung der energiebezogenen Leistung kann z.B. über eine Bewertung der Angemessenheit des Energieeinsatzes und der Energieeffizienz der Prozesse und der energieverbrauchenden Anlagen und Geräte erfolgen. Über diese Bewertung lassen sich auch Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung identifizieren; neben den Bewertungsergebnissen (schlechte Bewertung = potenzielle Möglichkeit) müssen hierbei natürlich auch betriebliche und vor allem wirtschaftliche Faktoren beachtet werden - bei letzterem haben sich mindestens einfache Formen der Wirtschaftlichkeitsbewertung bewährt. Mit Hilfe dieser Faktoren können die Möglichkeiten auch, wie von der Norm gefordert, priorisiert werden. Der künftige Energieeinsatz und -verbrauch lässt sich über eine Prognose der Entwicklung der ermittelten Variablen, die den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen, abschätzen (da aber das Erreichen der Energieziele den zukünftigen Energieverbrauch ebenfalls beeinflussen dürfte, sollte die Abschätzung erst nach Festlegen der Energieziele durchgeführt werden und diese berücksichtigen).

Auch die energetische Ausgangsbasis geht typischerweise aus der energetischen Bewertung hervor. Die Ausgangsbasis sind (ISO 50001 3.6) quantitative(r) Referenzpunkt(e) als Basis für eine Vergleich der energiebezogenen Leistung, also zu Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz; sie bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum. Als Ausgangsbasis kommen Verbräuche, Werte zu den ermittelten Variablen, Energieleistungskennzahlen, etc. in Frage. Die energetische Ausgangsbasis muss geändert werden, wenn sie sich als ungeeignet (z.B. zur Darstellung energetischer Entwicklungen) erweist oder wesentliche Veränderungen einen weiteren Vergleich von Energiedaten mit der Ausgangsbasis sinnlos machen.

Die strategischen Energieziele lassen sich aus der Energiepolitik ableiten, die operativen Energieziele werden passend zu den ermittelten Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung erstellt; zu beachten ist bei der Auswahl, dass die Ziele realistisch erreichbar sein sollten und dass operative Energieziele quantifizierbar sind (ISO 50001 3.17). Die Aktionspläne enthalten die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen; sie sind also praktisch so etwas wie die Projektplanung zur Zielerreichung.

Umsetzung des Energiemanagementsystems

In sechs Kapiteln legt die Norm weitere Grundbausteine eines Energiemanagementsystems fest:

Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein:

Alle Personen mit Einfluss auf die wesentlichen Energieeinsatzbereiche müssen (etwa durch entsprechende Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung) hinreichend befähigt sein. Gegebenenfalls notwendige Schulungen müssen ermittelt und angeboten werden, oder Defizite durch “andere Maßnahmen” abgestellt werden. Alle Mitarbeiter und für das Unternehmen arbeitende Personen müssen über das Energiemanagementsystem und ihre Rolle darin informiert sein.

Praxistipps

Wer muss geschult werden?
Prüfen Sie bei der Ermittlung der notwendigen Schulungen insbesondere, ob die für die Betriebstechnik zuständigen Personen den aktuellen Stand der Energieeffizienz bei den im Betrieb genutzten Querschnittstechnologien wie Wärme- und Kälteversorgung, Motoren und Pumpen sowie Druckluft kennen. Auch sollten sie prüfen, ob Schulungsbedarf beim Energiemanagementbeauftragten, den Mitgliedern des Energieteams oder den vorgesehenen internen Auditoren besteht.

Das Bewusstsein aller Mitarbeiter sowie der für das Unternehmen arbeitenden Personen sollte während einer die Einführung des EnMS begleitenden Kommunikationskampagne geschärft werden. Alle sollten wissen, warum das EnMS eingeführt wird, was damit erreicht werden soll und was passieren kann, wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten. Bei dieser Kampagne sollte auch die Energiepolitik vermittelt werden.

Kommunikation:

Über das Energiemanagementsystem und die energiebezogene Leistung des Unternehmens muss organisationsintern kommuniziert werden; Mitarbeiter müssen Kommentare oder Verbesserungsvorschläge zum Energiemanagementsystem abgeben können. Über die externe Kommunikation zu diesen Themen kann das Unternehmen selbst entscheiden - muss diese Entscheidung aber dokumentieren und im Falle einer positiven Entscheidung eine Vorgehensweise für die externe Kommunikation erarbeiten.

Praxistipp

Kommunikationswege und Rückmeldung
Für die interne Kommunikation gibt es in aller Regel bereits eingeführte Kommunikationswege, vom Schwarzen Brett über Besprechungen bis zum Intranet. Diese kann man natürlich auch für das Energiemanagement nutzen. Wenn Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge machen, sollte es auf jeden Fall eine Rückmeldung geben - auch wenn ein Vorschlag nicht berücksichtigt wird, sollten dies gegenüber dem Mitarbeiter begründet werden. Wird das nicht gemacht, werden die Vorschläge schnell versiegen.

Dokumentation und Lenkung der Dokumente:

Die Kernelemente des Energiemanagementsystems und ihr Zusammenspiel müssen (in Papier- oder elektronischer Form) beschrieben werden, von der Norm geforderte Dokumente und solche, die das Unternehmen selbst für erforderlich hält, müssen vorhanden sein. Es muss geregelt sein, wie Dokumente vor der Herausgabe auf Eignung geprüft werden, dass sie regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden und in aktueller Fassung an den relevanten Stellen vorhanden sind. Für das Energiemanagementsystem notwendige externe Dokumente müssen ermittelt und gezielt verteilt werden. Die versehentliche Verwendung veralteter Dokumente muss ausgeschlossen sein.

Praxistipps

Energiemanagementhandbuch
Betriebe, die noch kein anderes Managementsystem besitzen, sollten ein Handbuch erstellen, um die Kernelemente des Energiemanagementsystems und deren Zusammenspiel zu beschreiben. In diesem kann gegebenenfalls aus weitere, detailliertere Vorgaben (wie Verfahrensanweisungen) und die im Rahmen des EnMS erstellten Aufzeichnungen verwiesen werden.

Bestehende Dokumentation nutzen
Betriebe, die bereits ein Qualitäts- (>> ISO 9001), Umwelt- (>> ISO 14001) oder Arbeitsschutzsystem (>> OHSAS 18001) besitzen, können in der Regel die dort eingeführten Verfahren auch für das Energiemanagementsystem nutzen. Wer ein gemeinsames Management-Handbuch erstellt, muss aber auch zusätzliche Dokumentationsanforderungen der ISO 50001 (etwa zu Methodik und Kriterien der energetischen Bewertung) beachten.

Ablauflenkung:

Das Unternehmen muss alle Tätigkeiten (einschl. Instandhaltung) ermitteln, die mit wesentlichen Energieeinsatzbereichen in Verbindung stehen und diese so planen, dass sie mit der Energiepolitik und den Energiezielen übereinstimmen, etwa durch die Festlegung energetischer Kriterien für ihre Durchführung; muss die entsprechenden Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Kriterien betreiben und instandhalten und die Vorgaben gegenüber Mitarbeitern und anderen für das Unternehmen tätigen Personen kommunizieren.

Praxistipp

Kriterien für den wirksamen Betrieb und Instandhaltung
Kriterien können zum Beispiel Vorgaben für die zu erreichende energetische Leistung oder Vorgaben für den Betrieb bzw. die Durchführung der Instandhaltung sein.

Auslegung:

Werden Anlagen oder Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf die energiebezogene Leistung erneuert oder verändert/renoviert werden, muss die Möglichkeit einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung geprüft und ggf. in die Beschaffungsaktivitäten miteinbezogen werden. Die Ergebnisse müssen aufgezeichnet werden.

Praxistipp

Energieeffiziente Auslegung von Anlagen und Prozessen
Neben Kriterien wie Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen bei zertifizierungsfähigen Unternehmen auch die Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung berücksichtigt werden. So sollte zum Beispiel geprüft werden, ob auf besser geeignete Energiequellen umgestiegen werden kann oder ob es energieeffizientere Verfahren oder Anlagen gibt. Da Energieeffizienz nicht das einzige Kriterium bei der Auslegung ist, müssen diese Möglichkeiten nicht zwangsläufig umgesetzt werden, aber der Verzicht muss begründet sein.

Beschaffung:

Für Produkte, Einrichtungen oder Energiedienstleistungen, die einen Einfluss auf den wesentlichen Energieeinsatz des Unternehmens haben, müssen energetische Kriterien festgelegt werden, die bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Dabei ist Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer zu berücksichtigen. Die Lieferanten müssen darüber informiert werden, dass Energieverbräuche ein Beschaffungskriterium sind. Auch für die Beschaffung von Energie sollen ggf. Kriterien festgelegt werden, um einen effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten (solche Kriterien können z.B. Verfügbarkeit, Energiequalität, Kosten, Umweltauswirkungen oder die Nutzung erneuerbarer Energien sein).

Praxistipp

Verbesserung der energiebezogenen Leistung mittels Beschaffung
Bei allen Ausschreibungen sollten Angaben zum Energieeinsatz, zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gefordert werden; ggf. sollten betriebliche Mindeststandards festgelegt werden (etwa: Elektromotoren, wenn technisch möglich, mindestens Effizienzklasse IE3 oder besser). Die Information der Lieferanten kann ebenfalls mit den Ausschreibungen erfolgen.

Überprüfen – und Probleme (vorbeugend) abstellen

Abschnitt 4.6 Überprüfung der ISO 50001 fordert, dass die Anwender der ISO 50001 überprüfen, ob die geplanten Aktivitäten wirksam sind und die energiebezogene Leistung verbessern, und ob sie wie geplant ausgeführt werden. Wenn bei der Überprüfung Probleme aufgedeckt werden, müssen diese abgestellt werden.

Hierzu fordert die Norm zum einen, die wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten, die die energiebezogene Leistung bestimmen, regelmäßig zu überwachen, zu messen und zu analysieren. Zu berücksichtigen sind dabei die Überwachung und Messung der wesentlichen Energieeinsatzbereiche, der Faktoren, die deren Energieverbräuche beeinflussen und der Energieleistungskennzahlen. Auch die Wirksamkeit der Aktionspläne im Hinblick auf die Zielerreichung ist zu überwachen; die tatsächlichen müssen mit den erwarteten Energieverbräuchen verglichen werden. Für die hierzu benötigten Energiemessungen ist ein Plan festzulegen und zu verwirklichen; es muss sichergestellt werden, dass die Messungen fehlerfreie (siehe Anmerkung hierzu in den Praxistipps) und reproduzierbare Daten liefern. Sind für die gewünschte Genauigkeit Kalibrierungen etc. notwendig, müssen Aufzeichnungen hierüber aufbewahrt werden. Wesentliche Abweichungen (wann eine Abweichung wesentlich ist, legt das Unternehmen selbst fest) in der energiebezogenen Leistung müssen untersucht und auf sie muss reagiert werden. Typische Reaktionen sind Korrekturen und Korrekturmaßnahmen (siehe unten). Zum anderen ist die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen bezüglich des Energieeinsatzes, Energieverbrauchs und der Energieeffizienz regelmäßig zu bewerten. Eine Bewertung ist eine Überprüfung auf Übereinstimmung – die Einhaltung muss also ebenfalls überwacht werden.

Zusätzlich muss regelmäßig das gesamte System und seine Wirksamkeit durch interne Audits geprüft werden. Hierzu muss ein Ablauf- und Zeitplan erstellt werden; bei der Auswahl der Auditoren ist auf Objektivität und Unparteilichkeit zu achten und Auditergebnisse müssen aufgezeichnet werden. Interne Audits sind in allen Normen zu Managementsystemen gefordert und ein wichtiges Instrument zu deren kontinuierlicher Verbesserung, mehr dazu auf der Seite >> Interne Audits.

Bei Abweichungen, die (auch, aber nicht nur) bei den vorgenannten Überprüfungen entdeckt werden, fordert die Norm, dass ihre Bedeutung bewertet und sie ggf. abgestellt (Korrekturen) und die Gründe für ihr Auftreten untersucht und ggf. Aktivitäten festgelegt und durchgeführt werden, damit diese sich nicht wiederholen (Korrekturmaßnahmen). Dazu gilt es auch, mögliche Abweichungen bereits im Vorfeld zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen, dass diese gar nicht erst auftreten können (Vorbeugungsmaßnahmen). Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen aufgezeichnet und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Je nach Ursache der Abweichung müssen ggf. auch Prozesse und Verfahren des Energiemanagementsystems geändert werden.

Zum Nachweis des Einhaltens der Norm und der energiebezogenen Leistung sind Aufzeichnungen zu erstellen und aufzubewahren (manche sind in der Norm gefordert, andere legt das Unternehmen selber fest), für deren Identifizierung, Lesbarkeit und Wiederauffindbarkeit muss ein Verfahren eingeführt werden.

Praxistipps

Energiemessplan
Der Energiemessplan sollte mindestens darstellen, wie die Energieverbräuche der wesentlichen Energieeinsatzbereiche gemessen werden und wie Fehlerfreiheit (soweit technisch möglich, eine wirklich fehlerfreie Messung gibt es nicht) und Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden. In einfachen Fällen kann der Energiemessplan die Zähler aufführen, die im Unternehmen vorhanden sind, wie genau diese sind und wie diese abgelesen und geprüft werden; große Unternehmen werden sicherlich von einem professionellen Energiedatenmanagement profitieren. Reichen die Energiemessungen nicht aus, um die wesentlichen Energieeinsatzbereiche ausreichend genau zu erfassen, sollte ein Messkonzept aufzeigen, wie und mit welchem Ziel die Messungen in Zukunft erweitert und verbessert werden sollen. Hierbei sollten Aufwand und Nutzen berücksichtigt werden: Wenn die Messungen mehr kosten als mögliche Einsparungen erbringen, stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherlich nicht mehr...

Zu den internen Audits siehe auch >> ISO 19011:2011 “Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen” und die Seite >> Interne Audits.

Ein Tool, das Sie bei der Durchführung von internen Audits unterstützt, können Sie bei der VOREST AG beziehen:
                     
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Managementbewertung (Management-Review)

Die oberste Führungsebene des Unternehmens muss nach Abschnitt 4.7 der ISO 50001 das Energiemanagementsystem regelmäßig auf fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit bewerten. Diese Bewertung basiert unter anderem auf den Ergebnissen der Audits, der energiebezogenen Leistung und den Kennzahlen, der Bewertung der Einhaltung gesetzlicher und anderer Anforderungen und der Zielerreichung (alle zu berücksichtigenden Themen finden sich in 4.7.2 ISO 50001). Das Ergebnis des Management-Review enthält neben anderem (siehe 4.7.3 ISO 50001) Entscheidungen über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Energiepolitik, neue/geänderte strategische und operative Ziele und/oder Energieleistungskennzahlen sowie zu Änderungen bei den zur Verfügung gestellten Ressourcen.

Praxistipps

Synergien bei der Managementbewertung nutzen
Betriebe, die bereits ein Qualitäts- (>> ISO 9001), Umwelt- (>> ISO 14001) oder Arbeitsschutzsystem (>> OHSAS 18001) besitzen, müssen auch dort ein Management-Review durchführen; das dort genutzte Verfahren kann auch für das EnMS verwendet werden.

Eingaben und Ergebnisse sicherstellen
Empfehlenswert ist es, die Verfügbarkeit der von der Norm geforderten Eingangsparameter etwa über den Bericht des Energiemanagementbeauftragten (und ggf. anderer Mitarbeiter/Personen) sicherzustellen, und die geforderten Ergebnisse als Tagesordnungspunkte in einer Standard-Tagesordnung (die selbstverständlich immer um aktuell relevante Themen ergänzt werden kann) aufzuführen, um ihre Behandlung sicherzustellen.

Zertifizierung

Wollen, oder müssen aufgrund >> rechtlicher Anforderungen, Unternehmen ihr Energiemanagementsystem zertifizieren lassen, sollten (im Falle rechtlicher Anforderungen: müssen) sie dies durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle tun lassen - akkreditierte Zertifizierungsstelle bedeutet, dass diese durch die >> Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) offiziell zugelassen ist. Akkreditierte Zertifizierungsstellen sind auf der Webseite der DAkkS >> zu finden.

Das Zertifizierungsaudit besteht aus einem Stufe-1-Audit (dieses dient im wesentlichen der Dokumentenprüfung sowie dem ersten Kennenlernen des Unternehmens und der wichtigsten Personen im EnMS) und einem Stufe-2-Audit, in dem es um die vollständige Prüfung und Bewertung der Einführung, Anwendung und Wirksamkeit des EnMS geht. Die Auditdauer hängt von der Komplexität des EnMS ab, die Berechnung kann anhand des DAkkS-Dokuments >> 71 SD 6 022 nachvollzogen werden.

Eine gemeinsame Auditierung mit anderen Managementsystemen ist möglich.

Praxistipp

Den richtigen Zertifizierungsauditor finden
Hören Sie sich auch bei anderen Unternehmen um, welche Erfahrungen diese mit ihrem Auditor gemacht haben und laden sie in Frage kommende Kandidaten ein. Für ein erfolgreiches Audit, dass Ihnen außer dem Zertifikat auch hilfreiche Erkenntnisse und Anregungen zur Weiterentwicklung Ihres EnMS einbringt, ist ein guten zwischenmenschlicher "Draht" zu Ihrem Auditor wichtig, und den können Sie nur persönlich prüfen.

Wollen Sie mehr wissen? Ich führe regelmäßig Seminare zum Thema Energiemanagement für die VOREST AG durch. Weitere Informationen:
>> Basiswissen Energiemanagement
>> Interner Auditor ISO 50001

>> Managementbeauftragter ISO 50001
Ich würde mich freuen, Sie dort zu sehen!

Anmerkung

(1) In diesem Text ist meist von "Unternehmen" als Anwender der Norm die Rede. Die Norm gilt jedoch für Organisationen jeder Art; es können sich also auch Schulen, Vereine, Gemeinden, etc. nach ISO 50001 zertifizieren lassen. Es können zudem auch Teile von Organisationen ein Energiemanagementsystem einführen. Das im Text gesagte gilt genau genommen für den "festgelegten Anwendungsbereich und die definierten Grenzen", ggf. müssen die Aussagen entsprechend angepasst werden: Führt etwa nur ein Betrieb eines Unternehmens ein Energiemanagementsystem ein, kann die "oberste Führungsebene des Unternehmens" auch die Betriebsleitung sein.

Wichtiger Hinweis zur Normauslegung: Im Rahmen dieser Seiten ist (siehe auch die Anmerkung oben) nur ein allgemeiner Überblick möglich und beabsichtigt; daher kann es vorkommen, dass für den jeweiligen Einzelfall relevante Regelungen hier nicht betrachtet werden. Diese Seiten sind nur als erster Einstieg und nicht als Quelle für bedeutsame Entscheidungen geeignet. Eine Haftung für den Inhalt kann ich daher nicht übernehmen, die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art ist ausgeschlossen.

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Die DIN EN ISO 50001:2011 kann beim >> Beuth-Verlag bezogen werden.

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© Jürgen Paeger 2011 – 2020

In welchen Rechtsvorschriften genau welche Anforderungen an ein Energiemanagement-system gestellt werden, können sie auf der Seite >> Geringere Energiekosten nachlesen.