Energiemanagementsysteme
DIN EN ISO 50001:2011
Die Norm ISO 50001 Energiemanagementsysteme
(EnMS) ist eine weltweit gültige Norm für Energiemanagementsysteme,
die Organisationen durch Vorgaben für ein systematisches
Energiemanagement dabei helfen soll, Energiekosten, Treibhausgase
und andere Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die Norm ist auch
Grundlage für Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen, wie
sie beispielsweise in den Rechtsvorschriften zum Spitzenausgleich
und zur Begrenzung der EEG-Umlage gefordert ist (>> mehr).
Hinweis: Am 21. August 2018
ist die Nachfolgefassung ISO 50001:2018 erschienen, im Dezember 2018
die deutsche Ausgabe DIN EN ISO 50001:2018. Zertifizierungen
nach ISO 50001:2011 verlieren drei Jahre nach Veröffentlichung der
neuen Normfasung, also am 21.08.2021, ihre Gültigkeit. Nach
DAkkS-„Umstellungsanleitung zur ISO 50001:2018“ dürfen auch
Überwachungsaudits seit dem 21.02.2020 nur noch auf Grundlage der
ISO 50001:2018 durchgeführt werden. Zur Umstellung des Zertifikats
müssen alle Abweichungen gegenüber der neuen Norm geschlossen, also
abgestellt, sein.
>> Zur
Seite DIN EN ISO 50001:2018
Der vollständige Titel der Norm lautet: ISO 50001:2011
Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur
Anwendung; die deutsche Fassung ist die DIN EN
ISO 50001 vom Dezember 2011. Wie andere Normen zu
Managementsystemen (>> ISO
9001 [Qualitätsmanagementsysteme], >> ISO
14001 [Umweltmanagementsysteme] oder >> OHSAS
18001 [Arbeitsschutzmanagementsysteme]) folgt sie dem >>
PDCA-Zyklus, wie in der folgenden Abbildung dargestellt:
Energiemanagementsystem nach ISO
50001 und PDCA-Zyklus
Die Norm kann als Leitfaden für die Einführung
eines >> Energiemanagementsystems
(EnMS) genutzt werden, dann sind die Anforderungen als Anregung für
die Gestaltung des Systems zu betrachten; es steht dem Unternehmen
frei, ob und wie es die Anforderungen umsetzt (allerdings stellen
die Anforderungen der ISO 50001 so etwa wie den "Stand der
Technik" im Energiemanagement dar und sind in der Regel
gut begründet - für ein wirkungsvolles Energiemanagementsystem
werden die meisten Anforderungen sinnvoll sein).
Soll das Energiemanagementsystem jedoch nach ISO 50001
zertifizierungsfähig sein, müssen die Anforderungen
erfüllt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Anforderungen
der ISO 50001 zusammenfassend dargestellt und erste Tipps zur
Umsetzung gegeben.
Ob Sie ein Energiemanagementsystem
nach ISO 50001 neu einführen oder ein bereits bestehendes System
weiterentwickeln wollen: ich biete Ihnen gerne meine Hilfe an. Ob
erste Information mit diesen Seiten oder Beratung, Schulung Ihrer
Mitarbeiter und Begleitung während des Prozesses: Ich würde mich
freuen, Ihnen helfen zu können!
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Allgemeine Anforderungen
Das Energiemanagement muss in Übereinstimmung mit der Norm
festgelegt, dokumentiert und umgesetzt werden; der Anwendungsbereich
und die Grenzen des Energiemanagementsystems müssen festgelegt und
dokumentiert werden und das Unternehmen (Anm. 1)
muss festlegen, wie es seine energiebezogene Leistung
(messbare Ergebnisse bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatz [=
Methode der Energieanwendung] und Energieverbrauch) kontinuierlich
verbessern will.
Praxistipps
Festlegen des Energiemanagementsystems
Die Norm sagt Ihnen nicht, wie Ihr
Energiemanagementsystem aussehen muss, sie gibt nur die
Anforderungen vor, die erfüllt werden müssen. Damit hat das
Unternehmen bei der konkreten Umsetzung Gestaltungsspielraum und
kann - und sollte - die konkrete Situation des Unternehmens bei der
Interpretation der Normanforderungen und der Festlegung von
Vorgehensweisen und Regelungen berücksichtigen.
Umsetzung des Managementsystems
Die Anforderung, dass das Managementsystem umgesetzt sein muss,
bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der Zertifizierung bereits eine
Zeitlang (in der Regel werden drei Monate erwartet) in Kraft gesetzt
sein muss, damit der Zertifizierungsauditor die Wirksamkeit der
festgelegten Regelungen beurteilen kann.
Dokumentation des Managementsystems
Die Anforderungen an die Dokumentation sind im Abschnitt "Einführung
und Umsetzung" näher erläutert.
Verantwortung des Managements
Die Verantwortlichkeit des Top-Managements für den Erfolg eines
Managementsystems (siehe auch >> hier)
wird in der ISO 50001 durch ein eigenes Kapitel gewürdigt. Das
Top-Management muss eine Energiepolitik festlegen (die im
folgenden, eigenen Abschnitt beschreiben ist), einen Beauftragten
des Managements ernennen, der durch ein Energiemanagement-Team
unterstützt wird; und es muss die erforderlichen Ressourcen zur
Verfügung stellen.
Es muss die Bedeutung des Energiemanagements in der Organisation
kommunizieren, die energiebezogene Leistung in der Langfristplanung
berücksichtigen, dafür sorgen, dass strategische und operative
Energieziele (>> hier)
festgelegt und Ergebnisse regelmäßig überprüft (>> hier)
werden und es muss schließlich regelmäßige Management-Reviews
(>>
hier) durchführen.
Der/die Beauftragte des Managements sorgt dafür,
dass das Energiemanagementsystem den Anforderungen der Norm
entsprechend aufgebaut und eingeführt wird und identifiziert weitere
Personen im Unternehmen, die ihn hierbei unterstützen. Er legt
Verantwortlichkeiten und Befugnisse für das Energiemanagement fest
und berichtet über die energetische Leistung sowie die Leistung des
Energiemanagementsystems an das Top-Management und sorgt dafür, dass
sich alle Mitarbeiter der Energiepolitik und der strategischen
Energieziele bewusst sind.
Praxistipps
Was muss das Top-Management selber machen?
Bei den Anforderungen an das Top-Management ist zu
unterscheiden zwischen Anforderungen, deren Erfüllung das
Top-Management "sicherstellen" muss, und solchen, bei denen dieses
Wort fehlt - die ersten kann es delegieren, bei den anderen muss es
selber aktiv werden. Das heißt nicht, dass das Top-Management dabei
nicht auf Hilfe zurückgreifen darf - der Entwurf der Energiepolitik
darf durchaus etwa vom Energiemanagement-Team erstellt werden, aber
die Politik sollte zumindest erkennbar (Empfehlung: durch
Unterschrift) vom Top-Management freigegeben sein. Die Politik als
strategisches Dokument fällt auch von der Sache her in den
Aufgabenbereich des Top-Managements, ebenso wie die Beschaffung
notwendiger Ressourcen und das Festlegen von Zielen (obgleich hier
die Norm nur "sicherstellen" fordert). Andere Aufgaben, wie die
Messung der Ergebnisse, kann das Top-Management getrost (z.B. an den
Energiemanagementbeauftragten, siehe unten, und/oder das
Energiemanagement-Team) delegieren.
Beauftragter des Managements
In vielen Unternehmen wird gerne ein technisch versierter
Mitarbeiter als "Energiemanagementbeauftragter" benannt, der als
Beauftragter des Managements verstanden wird. Zu beachten ist aber,
dass der Beauftrage Verantwortlichkeiten und Befugnisse haben muss,
die normgerechte Einführung und Verwirklichung des EnMS
sicherzustellen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse für ein
wirksames EnMS festzulegen etc. Das aber bedeutet, dass der
Beauftragte fachlich weisungsbefugt sein muss. Es ist daher zu
überlegen, ob nicht zwischen Beauftragtem des Managements und
Energiemanagementbeauftragtem unterschieden werden sollte: Der
Beauftragte des Managements ist dann ein Mitglied der obersten
Managementebene (in einer GmbH also der Geschäftsführung) und
Ansprechpartner für den Energiemanagementbeauftragten, der die
operative Durchführung übernimmt, soweit er dazu keine
Weisungsbefugnis benötigt. Wenn dieser aber, z.B. bei einem
möglichen Konflikt mit Linienverantwortlichen, nicht weiterkommt,
hätte dann der Beauftragte des Managements die Entscheidungs- und
Durchsetzungsverantwortung.
Hinweis: In der
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) wird
zur Nachweisführung in der Einführungsphase (also noch bis
31.12.2014 für solche Unternehmen, bei denen die Einführung des EnMS
noch nicht abgeschlossen ist, >> mehr),
unter anderem die Benennung eine Energiebeauftragten
verlangt. Dieser muss "nur" die Befugnisse zur Erfassung der
notwendigen Informationen, insbesondere der erforderlichen
Energiedaten, haben, entspricht also eher dem
Energiemanagementbeauftragten im obigen Sinne.
Energiepolitik
Die Energiepolitik ist eine formale (schriftliche) Erklärung über
die Absichten und Richtung des Unternehmens bezüglich
Energieeffizienz, Energieeinsatzes und Energieverbrauch; sie muss
(als strategisches Dokument ohnehin, siehe oben) vom Top-Management
festgelegt werden. Anforderungen der Norm an die Energiepolitik
sind: Sie muss der Art und dem Umfang des Energieeinsatzes der
Organisation angemessen sein; Verpflichtungen zur ständigen
Verbesserung der energiebezogenen Leistung, zur Verfügbarkeit
notwendiger Informationen und Ressourcen sowie zur Einhaltung
rechtlicher und anderer Anforderungen enthalten und den Erwerb
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung
der energetischen Leistung unterstützen. Die Energiepolitik muss
dokumentiert und innerhalb des Unternehmens kommuniziert werden.
Praxistipp
Was bei der Erstellung der Energiepolitik
beachtet werden sollte
Die Anforderungen an die Energiepolitik erinnern in vielem
an die Anforderungen etwa der >>
ISO 14001 an eine Umweltpolitik; im Unterschied hierzu muss
sie aber eine ausdrückliche Verpflichtung zur Sicherstellung der
Verfügbarkeit von Informationen sowie der zur Erreichung der
Energieziele notwendigen Ressourcen enthalten. Wie bei den anderen
Managementsystemen gilt auch für die Energiepolitik, dass sich mit
ihr das Unternehmen selber die Messlatte auflegt, an der z.B. die
Energieziele gemessen werden. Wer in der Energiepolitik höchste
Ansprüche verkündet, muss sich dann in der Umsetzung des EnMS daran
messen lassen. Man sollte also bei der Formulierung darauf achten,
dass man eine Antwort auf die Frage hätte, was man denn zur
Erreichung der formulierten Ansprüche tut und wie man dieses
nachweisen kann. Zur Kommunikation siehe unter >> Fähigkeit,
Schulung und Bewusstsein.
Energieplanung
Der von der Norm vorgeschriebene Energieplanungsprozess umfasst
die Ermittlung rechtlicher und anderer durch die
Organisation eingegangener Anforderungen bezüglich ihres
Energieeinsatzes und eine Überprüfung derjenigen
Aktivitäten im Unternehmen, die die energiebezogene Leistung
beeinflussen - dies beinhaltet eine energetische
Bewertung.
Die energetische Bewertung umfasst eine Ermittlung der
Energiequellen und eine Bewertung des bisherigen und aktuellen
Energieeinsatzes und -verbrauchs sowie eine Abschätzung des
zukünftigen Energieeinsatzes und -verbrauchs. Auf dieser Basis sind
die Bereiche mit wesentlichen Energieverbräuchen zu identifizieren,
und dort die relevanten Anlagen/Prozesse sowie Personen mit Einfluss
auf den Energieverbrauch und andere relevante Variablen für den
Energieverbrauch zu ermitteln sowie die energiebezogene Leistung zu
bestimmen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu
priorisieren. Die Methodik der energetische Bewertung muss
dokumentiert werden; die Bewertung selbst bei allen relevanten
Änderungen im Betrieb und darüber hinaus in regelmäßigen (vom
Unternehmen festzulegenden) Abständen fortgeschrieben werden.
(Der energetischen Bewertung entspricht das Energieaudit nach DIN
EN 16247-1, mehr hierzu finden Sie auf der Seite >>
Energieaudit.)
Die energetische Bewertung bildet die Grundlage für die Erstellung
einer energetischen Ausgangsbasis dar, die - ggf.
normiert, zum Beispiel bezogen auf Produktionsmengen - ein
Referenzpunkt für den Vergleich der energiebezogenen Leistung ist.
Für die Überwachung und Messung der energiebezogenen Leistung muss
das Unternehmen zudem geeignete Energieleistungskennzahlen
(EnPI, von engl. energy performance indicator) einführen,
die regelmäßig mit der energetischen Ausgangsbasis verglichen
werden.
Vor allem aber ist die energetische Bewertung
Grundlage für das Aufstellen strategischer und operativer
Energieziele (operative Energieziele sind detaillierte,
quantifizierte Anforderungen an die Leistungsverbesserung, die aus
den strategischen Energiezielen abgeleitet werden, die wiederum
festgelegte Ergebnisse sind, die sich aus der Energiepolitik
ergeben). Aktionspläne stellen dar, wie diese
Ziele erreicht werden sollen, sie müssen Verantwortlichkeiten,
Mittel und Zeitrahmen und Aussagen zur Überprüfung der Ergebnisse
und (soweit nicht identisch) der Verbesserung der energiebezogenen
Leistung enthalten.
Praxistipps
Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen
Obgleich es nicht in der Norm steht, hat sich in der
Praxis (analog zu anderen Managementsystemen mit ähnlichen
Anforderungen, etwa Umweltmanagementsystemen) die Dokumentation der
relevanten Anforderungen in einem Rechtskataster bewährt, zumal die
ermittelten Anforderungen ja auch bei der Einführung und
Verwirklichung des EnMS zu beachten sind. Ein solches Rechtskataster
könnte z.B. in Form einer Excel-Tabelle erstellt werden und sollte
enthalten: Rechtsquelle (z.B. Gesetzestitel) mit Datum (um die
Aktualität leichter überprüfen zu können); konkrete, für das
Unternehmen relevante Anforderung(en); Bezug zu Energieeinsatz,
Energieverbrauch und Energieeffizienz im Unternehmen;
Verantwortlichkeit oder Verfahren zur Umsetzung im Unternehmen (als
zentraler Schritt zur Umsetzung im Rahmen des EnMS); Verfahren zur
Überwachung der Einhaltung sowie Status (als Grundlage für die im
Rahmen der >> Überprüfung notwendigen
Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Diskussionen gibt es immer wieder darum, welche Vorschriften
hierbei zu beachten sind. Aus dem Anwendungsbereich der ISO 50001
geht hervor, dass die Norm Anforderungen bezüglich der
energiebezogenen Leistung, also Energieeinsatz, Energieeffizienz und
Energieverbrauch festlegt. Damit können sich auch die rechtlichen
Anforderungen m.E. nur auf diese Themen beziehen; rechtliche
Anforderungen an die Emissionen etwa aus einem Blockheizkraftwerk
sind darum eigentlich kein Thema des EnMS (sondern eines des
Umweltmanagements) - das Unternehmen sollte sie natürlich kennen,
aber zertifizierungsrelevant sollten sie bei ISO 50001 nicht sein.
Andere durch die Organisation eingegangene Anforderungen können
z.B. auch verbindliche Selbstverpflichtungen der Konzernmutter zur
Verbesserung der Energieeffizienz etc. sein. Mit diesen sollte
ebenso verfahren werden.
Energieplanungsprozess
Der wesentliche Zweck des Energieplanungsprozesses ist es,
die Energieflüsse im Unternehmen und die Faktoren, die den
Energieverbrauch beeinflussen, zu kennen und darauf aufbauend Ziele
zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu erarbeiten und
umzusetzen.
Im ersten Schritt (4.4.3 a) sind die Energiequellen
zu ermitteln und der bisherige und aktuelle Energieeinsatz
und Energieverbrauch zu bewerten: Energiequellen sind die
bezogenen Energieträger (Strom, Gas, etc.); es ist ferner
darzulegen, wofür diese verwendet werden (Energieeinsatz) und wie
groß die Verbräuche sind. Dabei sind mindestens zwei Jahre (siehe
"bisherige") zur berücksichtigen. Tipp: Vergessen Sie nicht, auch
eventuell an Dritte verkaufte Energieträger zu erfassen; und
betrachten Sie bereits jetzt auch innerbetriebliche
Energieumwandlungen, wie Dampf- und Drucklufterzeugung.
Im zweiten Schritt (4.4.3 b) sind auf Basis einer Analyse des
Energieeinsatzes und Energieverbrauchs die wesentlichen
Energieeinsatzbereiche, die Variablen, die den
wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen, die derzeitige
energiebezogene Leistung bezüglich der wesentlichen
Energieeinsatzbereiche sowie (4.4.3 c) Möglichkeiten zur
Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu
identifizieren. Ferner muss der künftige Energieeinsatz und
Energieverbrauch abgeschätzt werden. Ein wesentlicher Energieeinsatz
ist nach ISO 50001 (3.27) ein Energieeinsatz, der einen wesentlichen
Anteil am Energieverbrauch hat und/oder erhebliche Potenziale für
eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung hat. Was ein
"wesentlicher Anteil" ist, legt das Unternehmen selbst fest (z.B. x
% Anteil am Gesamtverbrauch). Die Norm fordert nicht ausdrücklich,
dass die Analyse des Energieverbrauchs auf Messungen beruht
(Messungen werden erst zur Überwachung der wesentlichen
Energieeinsatzbereiche gefordert); die Analyse kann also zumindest
im ersten Schritt auch über Abschätzungen erfolgen (siehe hierzu
auch die >> Ergänzenden
Regelungen der DAKKS für Testierungen im Bereich SpaEfV). Achtung:
Beim "alternativen Verfahren" gemäß >> SpaEfV
sind die Anforderungen schärfer: hier sind mindestens zeitweise
installierte Messgeräte (Stromzange, Wärmezähler) gefordert.)
Als Variablen, die den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen,
kommen oftmals Produktionsmengen, Mitarbeiterzahl, Außentemperatur
und ähnliche in Frage; die Bewertung der energiebezogenen Leistung
kann z.B. über eine Bewertung der Angemessenheit des
Energieeinsatzes und der Energieeffizienz der Prozesse und der
energieverbrauchenden Anlagen und Geräte erfolgen. Über diese
Bewertung lassen sich auch Möglichkeiten zur Verbesserung der
energiebezogenen Leistung identifizieren; neben den
Bewertungsergebnissen (schlechte Bewertung = potenzielle
Möglichkeit) müssen hierbei natürlich auch betriebliche und vor
allem wirtschaftliche Faktoren beachtet werden - bei letzterem haben
sich mindestens einfache Formen der Wirtschaftlichkeitsbewertung
bewährt. Mit Hilfe dieser Faktoren können die Möglichkeiten auch,
wie von der Norm gefordert, priorisiert werden. Der künftige
Energieeinsatz und -verbrauch lässt sich über eine Prognose der
Entwicklung der ermittelten Variablen, die den wesentlichen
Energieeinsatz beeinflussen, abschätzen (da aber das Erreichen der
Energieziele den zukünftigen Energieverbrauch ebenfalls beeinflussen
dürfte, sollte die Abschätzung erst nach Festlegen der Energieziele
durchgeführt werden und diese berücksichtigen).
Auch die energetische Ausgangsbasis geht
typischerweise aus der energetischen Bewertung hervor. Die
Ausgangsbasis sind (ISO 50001 3.6) quantitative(r) Referenzpunkt(e)
als Basis für eine Vergleich der energiebezogenen Leistung, also zu
Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz; sie bezieht
sich auf einen festgelegten Zeitraum. Als Ausgangsbasis kommen
Verbräuche, Werte zu den ermittelten Variablen,
Energieleistungskennzahlen, etc. in Frage. Die energetische
Ausgangsbasis muss geändert werden, wenn sie sich als ungeeignet
(z.B. zur Darstellung energetischer Entwicklungen) erweist oder
wesentliche Veränderungen einen weiteren Vergleich von Energiedaten
mit der Ausgangsbasis sinnlos machen.
Die strategischen Energieziele lassen
sich aus der Energiepolitik ableiten, die operativen
Energieziele werden passend zu den ermittelten
Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung
erstellt; zu beachten ist bei der Auswahl, dass die Ziele
realistisch erreichbar sein sollten und dass operative Energieziele
quantifizierbar sind (ISO 50001 3.17). Die Aktionspläne
enthalten die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen;
sie sind also praktisch so etwas wie die Projektplanung zur
Zielerreichung.
Umsetzung des Energiemanagementsystems
In sechs Kapiteln legt die Norm weitere Grundbausteine eines
Energiemanagementsystems fest:
Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein:
Alle Personen mit Einfluss auf die wesentlichen
Energieeinsatzbereiche müssen (etwa durch entsprechende Ausbildung,
Schulung und/oder Erfahrung) hinreichend befähigt sein.
Gegebenenfalls notwendige Schulungen müssen ermittelt und angeboten
werden, oder Defizite durch “andere Maßnahmen” abgestellt werden.
Alle Mitarbeiter und für das Unternehmen arbeitende Personen müssen
über das Energiemanagementsystem und ihre Rolle darin informiert
sein.
Praxistipps
Wer muss geschult werden?
Prüfen Sie bei der Ermittlung der notwendigen Schulungen
insbesondere, ob die für die Betriebstechnik zuständigen Personen
den aktuellen Stand der Energieeffizienz bei den im Betrieb
genutzten Querschnittstechnologien wie Wärme- und Kälteversorgung,
Motoren und Pumpen sowie Druckluft kennen. Auch sollten sie prüfen,
ob Schulungsbedarf beim Energiemanagementbeauftragten, den
Mitgliedern des Energieteams oder den vorgesehenen internen
Auditoren besteht.
Das Bewusstsein aller Mitarbeiter sowie der für das
Unternehmen arbeitenden Personen sollte während einer die Einführung
des EnMS begleitenden Kommunikationskampagne geschärft werden. Alle
sollten wissen, warum das EnMS eingeführt wird, was damit erreicht
werden soll und was passieren kann, wenn Einzelne sich nicht an die
Regeln halten. Bei dieser Kampagne sollte auch die Energiepolitik
vermittelt werden.
Kommunikation:
Über das Energiemanagementsystem und die energiebezogene Leistung
des Unternehmens muss organisationsintern kommuniziert werden;
Mitarbeiter müssen Kommentare oder Verbesserungsvorschläge zum
Energiemanagementsystem abgeben können. Über die externe
Kommunikation zu diesen Themen kann das Unternehmen selbst
entscheiden - muss diese Entscheidung aber dokumentieren und im
Falle einer positiven Entscheidung eine Vorgehensweise für die
externe Kommunikation erarbeiten.
Praxistipp
Kommunikationswege und Rückmeldung
Für die interne Kommunikation gibt es in aller Regel
bereits eingeführte Kommunikationswege, vom Schwarzen Brett über
Besprechungen bis zum Intranet. Diese kann man natürlich auch für
das Energiemanagement nutzen. Wenn Mitarbeiter
Verbesserungsvorschläge machen, sollte es auf jeden Fall eine
Rückmeldung geben - auch wenn ein Vorschlag nicht berücksichtigt
wird, sollten dies gegenüber dem Mitarbeiter begründet werden. Wird
das nicht gemacht, werden die Vorschläge schnell versiegen.
Dokumentation und Lenkung der Dokumente:
Die Kernelemente des Energiemanagementsystems und ihr Zusammenspiel
müssen (in Papier- oder elektronischer Form) beschrieben werden, von
der Norm geforderte Dokumente und solche, die das Unternehmen selbst
für erforderlich hält, müssen vorhanden sein. Es muss geregelt sein,
wie Dokumente vor der Herausgabe auf Eignung geprüft werden, dass
sie regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden und in
aktueller Fassung an den relevanten Stellen vorhanden sind. Für das
Energiemanagementsystem notwendige externe Dokumente müssen
ermittelt und gezielt verteilt werden. Die versehentliche Verwendung
veralteter Dokumente muss ausgeschlossen sein.
Praxistipps
Energiemanagementhandbuch
Betriebe, die noch kein anderes Managementsystem besitzen,
sollten ein Handbuch erstellen, um die Kernelemente des
Energiemanagementsystems und deren Zusammenspiel zu beschreiben. In
diesem kann gegebenenfalls aus weitere, detailliertere Vorgaben (wie
Verfahrensanweisungen) und die im Rahmen des EnMS erstellten
Aufzeichnungen verwiesen werden.
Bestehende Dokumentation nutzen
Betriebe, die bereits ein Qualitäts- (>> ISO
9001), Umwelt- (>> ISO
14001) oder Arbeitsschutzsystem (>> OHSAS
18001) besitzen, können in der Regel die dort eingeführten
Verfahren auch für das Energiemanagementsystem nutzen. Wer ein
gemeinsames Management-Handbuch erstellt, muss aber auch zusätzliche
Dokumentationsanforderungen der ISO 50001 (etwa zu Methodik und
Kriterien der energetischen Bewertung) beachten.
Ablauflenkung:
Das Unternehmen muss alle Tätigkeiten (einschl. Instandhaltung)
ermitteln, die mit wesentlichen Energieeinsatzbereichen in
Verbindung stehen und diese so planen, dass sie mit der
Energiepolitik und den Energiezielen übereinstimmen, etwa durch die
Festlegung energetischer Kriterien für ihre Durchführung; muss die
entsprechenden Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Kriterien
betreiben und instandhalten und die Vorgaben gegenüber Mitarbeitern
und anderen für das Unternehmen tätigen Personen kommunizieren.
Praxistipp
Kriterien für den wirksamen Betrieb und
Instandhaltung
Kriterien können zum Beispiel Vorgaben für die zu
erreichende energetische Leistung oder Vorgaben für den Betrieb bzw.
die Durchführung der Instandhaltung sein.
Auslegung:
Werden Anlagen oder Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf die
energiebezogene Leistung erneuert oder verändert/renoviert werden,
muss die Möglichkeit einer Verbesserung der energiebezogenen
Leistung geprüft und ggf. in die Beschaffungsaktivitäten
miteinbezogen werden. Die Ergebnisse müssen aufgezeichnet werden.
Praxistipp
Energieeffiziente Auslegung von Anlagen und
Prozessen
Neben Kriterien wie Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen
bei zertifizierungsfähigen Unternehmen auch die Möglichkeiten zur
Verbesserung der energiebezogenen Leistung berücksichtigt werden. So
sollte zum Beispiel geprüft werden, ob auf besser geeignete
Energiequellen umgestiegen werden kann oder ob es
energieeffizientere Verfahren oder Anlagen gibt. Da Energieeffizienz
nicht das einzige Kriterium bei der Auslegung ist, müssen diese
Möglichkeiten nicht zwangsläufig umgesetzt werden, aber der Verzicht
muss begründet sein.
Beschaffung:
Für Produkte, Einrichtungen oder Energiedienstleistungen, die einen
Einfluss auf den wesentlichen Energieeinsatz des Unternehmens haben,
müssen energetische Kriterien festgelegt werden, die bei der
Beschaffung berücksichtigt werden. Dabei ist Energieverbrauch über
die gesamte Lebensdauer zu berücksichtigen. Die Lieferanten müssen
darüber informiert werden, dass Energieverbräuche ein
Beschaffungskriterium sind. Auch für die Beschaffung von Energie
sollen ggf. Kriterien festgelegt werden, um einen effizienten
Energieeinsatz zu gewährleisten (solche Kriterien können z.B.
Verfügbarkeit, Energiequalität, Kosten, Umweltauswirkungen oder die
Nutzung erneuerbarer Energien sein).
Praxistipp
Verbesserung der energiebezogenen Leistung
mittels Beschaffung
Bei allen Ausschreibungen sollten Angaben zum
Energieeinsatz, zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz
gefordert werden; ggf. sollten betriebliche Mindeststandards
festgelegt werden (etwa: Elektromotoren, wenn technisch möglich,
mindestens Effizienzklasse IE3 oder besser). Die Information der
Lieferanten kann ebenfalls mit den Ausschreibungen erfolgen.
Überprüfen – und Probleme (vorbeugend)
abstellen
Abschnitt 4.6 Überprüfung der ISO 50001 fordert,
dass die Anwender der ISO 50001 überprüfen, ob die geplanten
Aktivitäten wirksam sind und die energiebezogene Leistung
verbessern, und ob sie wie geplant ausgeführt werden. Wenn bei der
Überprüfung Probleme aufgedeckt werden, müssen diese abgestellt
werden.
Hierzu fordert die Norm zum einen, die wesentlichen Merkmale der
Tätigkeiten, die die energiebezogene Leistung bestimmen, regelmäßig
zu überwachen, zu messen und zu
analysieren. Zu berücksichtigen sind dabei die
Überwachung und Messung der wesentlichen Energieeinsatzbereiche, der
Faktoren, die deren Energieverbräuche beeinflussen und der
Energieleistungskennzahlen. Auch die Wirksamkeit der Aktionspläne im
Hinblick auf die Zielerreichung ist zu überwachen; die tatsächlichen
müssen mit den erwarteten Energieverbräuchen verglichen werden. Für
die hierzu benötigten Energiemessungen ist ein Plan festzulegen und
zu verwirklichen; es muss sichergestellt werden, dass die Messungen
fehlerfreie (siehe Anmerkung hierzu in den Praxistipps) und
reproduzierbare Daten liefern. Sind für die gewünschte Genauigkeit
Kalibrierungen etc. notwendig, müssen Aufzeichnungen hierüber
aufbewahrt werden. Wesentliche Abweichungen (wann eine Abweichung
wesentlich ist, legt das Unternehmen selbst fest) in der
energiebezogenen Leistung müssen untersucht und auf sie muss
reagiert werden. Typische Reaktionen sind Korrekturen und
Korrekturmaßnahmen (siehe unten). Zum anderen ist die Einhaltung
rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen
bezüglich des Energieeinsatzes, Energieverbrauchs und der
Energieeffizienz regelmäßig zu bewerten. Eine
Bewertung ist eine Überprüfung auf Übereinstimmung – die Einhaltung
muss also ebenfalls überwacht werden.
Zusätzlich muss regelmäßig das gesamte System und seine Wirksamkeit
durch interne Audits geprüft werden. Hierzu muss
ein Ablauf- und Zeitplan erstellt werden; bei der Auswahl der
Auditoren ist auf Objektivität und Unparteilichkeit zu achten und
Auditergebnisse müssen aufgezeichnet werden. Interne Audits sind in
allen Normen zu Managementsystemen gefordert und ein wichtiges
Instrument zu deren kontinuierlicher Verbesserung, mehr dazu auf der
Seite >> Interne Audits.
Bei Abweichungen, die (auch, aber nicht nur) bei den vorgenannten
Überprüfungen entdeckt werden, fordert die Norm, dass ihre Bedeutung
bewertet und sie ggf. abgestellt (Korrekturen) und
die Gründe für ihr Auftreten untersucht und ggf. Aktivitäten
festgelegt und durchgeführt werden, damit diese sich nicht
wiederholen (Korrekturmaßnahmen). Dazu gilt es
auch, mögliche Abweichungen bereits im Vorfeld zu ermitteln und
Maßnahmen festzulegen, dass diese gar nicht erst auftreten können (Vorbeugungsmaßnahmen).
Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen aufgezeichnet und ihre
Wirksamkeit überprüft werden. Je nach Ursache der Abweichung müssen
ggf. auch Prozesse und Verfahren des Energiemanagementsystems
geändert werden.
Zum Nachweis des Einhaltens der Norm und der energiebezogenen
Leistung sind Aufzeichnungen zu erstellen und
aufzubewahren (manche sind in der Norm gefordert, andere legt das
Unternehmen selber fest), für deren Identifizierung, Lesbarkeit und
Wiederauffindbarkeit muss ein Verfahren eingeführt werden.
Praxistipps
Energiemessplan
Der Energiemessplan sollte mindestens darstellen, wie die
Energieverbräuche der wesentlichen Energieeinsatzbereiche gemessen
werden und wie Fehlerfreiheit (soweit technisch möglich, eine
wirklich fehlerfreie Messung gibt es nicht) und Nachvollziehbarkeit
sichergestellt werden. In einfachen Fällen kann der Energiemessplan
die Zähler aufführen, die im Unternehmen vorhanden sind, wie genau
diese sind und wie diese abgelesen und geprüft werden; große
Unternehmen werden sicherlich von einem professionellen
Energiedatenmanagement profitieren. Reichen die Energiemessungen
nicht aus, um die wesentlichen Energieeinsatzbereiche ausreichend
genau zu erfassen, sollte ein Messkonzept aufzeigen, wie und mit
welchem Ziel die Messungen in Zukunft erweitert und verbessert
werden sollen. Hierbei sollten Aufwand und Nutzen berücksichtigt
werden: Wenn die Messungen mehr kosten als mögliche Einsparungen
erbringen, stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherlich nicht
mehr...
Zu den internen Audits siehe auch
>> ISO
19011:2011 “Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen”
und die Seite >> Interne
Audits.
Ein Tool, das Sie bei der
Durchführung von internen Audits unterstützt, können Sie bei der
VOREST AG beziehen:
>>
zum Angebot
Managementbewertung
(Management-Review)
Die oberste Führungsebene des Unternehmens muss nach Abschnitt 4.7
der ISO 50001 das Energiemanagementsystem regelmäßig auf
fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit bewerten.
Diese Bewertung basiert unter anderem auf den Ergebnissen der
Audits, der energiebezogenen Leistung und den Kennzahlen, der
Bewertung der Einhaltung gesetzlicher und anderer Anforderungen und
der Zielerreichung (alle zu berücksichtigenden Themen finden sich in
4.7.2 ISO 50001). Das Ergebnis des Management-Review enthält neben
anderem (siehe 4.7.3 ISO 50001) Entscheidungen über gegebenenfalls
notwendige Änderungen der Energiepolitik, neue/geänderte
strategische und operative Ziele und/oder Energieleistungskennzahlen
sowie zu Änderungen bei den zur Verfügung gestellten Ressourcen.
Praxistipps
Synergien bei der Managementbewertung nutzen
Betriebe, die bereits ein Qualitäts- (>> ISO
9001), Umwelt- (>> ISO
14001) oder Arbeitsschutzsystem (>> OHSAS
18001) besitzen, müssen auch dort ein Management-Review
durchführen; das dort genutzte Verfahren kann auch für das EnMS
verwendet werden.
Eingaben und Ergebnisse sicherstellen
Empfehlenswert ist es, die Verfügbarkeit der von der Norm
geforderten Eingangsparameter etwa über den Bericht des
Energiemanagementbeauftragten (und ggf. anderer
Mitarbeiter/Personen) sicherzustellen, und die geforderten
Ergebnisse als Tagesordnungspunkte in einer Standard-Tagesordnung
(die selbstverständlich immer um aktuell relevante Themen ergänzt
werden kann) aufzuführen, um ihre Behandlung sicherzustellen.
Zertifizierung
Wollen, oder müssen aufgrund >>
rechtlicher Anforderungen, Unternehmen ihr
Energiemanagementsystem zertifizieren lassen, sollten (im Falle
rechtlicher Anforderungen: müssen) sie dies durch eine akkreditierte
Zertifizierungsstelle tun lassen - akkreditierte
Zertifizierungsstelle bedeutet, dass diese durch die >> Deutsche
Akkreditierungsstelle (DAkkS) offiziell zugelassen ist.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen sind auf der Webseite der DAkkS
>>
zu finden.
Das Zertifizierungsaudit besteht aus einem Stufe-1-Audit (dieses
dient im wesentlichen der Dokumentenprüfung sowie dem ersten
Kennenlernen des Unternehmens und der wichtigsten Personen im EnMS)
und einem Stufe-2-Audit, in dem es um die vollständige Prüfung und
Bewertung der Einführung, Anwendung und Wirksamkeit des EnMS geht.
Die Auditdauer hängt von der Komplexität des EnMS ab, die Berechnung
kann anhand des DAkkS-Dokuments >>
71 SD 6 022 nachvollzogen werden.
Eine gemeinsame Auditierung mit anderen Managementsystemen ist
möglich.
Praxistipp
Den richtigen Zertifizierungsauditor finden
Hören Sie sich auch bei anderen Unternehmen um, welche
Erfahrungen diese mit ihrem Auditor gemacht haben und laden sie in
Frage kommende Kandidaten ein. Für ein erfolgreiches Audit, dass
Ihnen außer dem Zertifikat auch hilfreiche Erkenntnisse und
Anregungen zur Weiterentwicklung Ihres EnMS einbringt, ist ein guten
zwischenmenschlicher "Draht" zu Ihrem Auditor wichtig, und den
können Sie nur persönlich prüfen.
Wollen Sie mehr wissen? Ich führe
regelmäßig Seminare zum Thema Energiemanagement für die VOREST AG
durch. Weitere Informationen:
>>
Basiswissen Energiemanagement
>>
Interner Auditor ISO 50001
>>
Managementbeauftragter ISO 50001
Ich würde mich freuen, Sie dort zu sehen!
Anmerkung
(1) In diesem Text ist meist von "Unternehmen" als
Anwender der Norm die Rede. Die Norm gilt jedoch für Organisationen
jeder Art; es können sich also auch Schulen, Vereine, Gemeinden,
etc. nach ISO 50001 zertifizieren lassen. Es können zudem auch Teile
von Organisationen ein Energiemanagementsystem einführen. Das im
Text gesagte gilt genau genommen für den "festgelegten
Anwendungsbereich und die definierten Grenzen", ggf. müssen die
Aussagen entsprechend angepasst werden: Führt etwa nur ein Betrieb
eines Unternehmens ein Energiemanagementsystem ein, kann die
"oberste Führungsebene des Unternehmens" auch die Betriebsleitung
sein.
Wichtiger Hinweis zur
Normauslegung: Im Rahmen dieser Seiten ist (siehe auch
die Anmerkung oben) nur ein allgemeiner Überblick möglich und
beabsichtigt; daher kann es vorkommen, dass für den jeweiligen
Einzelfall relevante Regelungen hier nicht betrachtet werden. Diese
Seiten sind nur als erster Einstieg und nicht als Quelle für
bedeutsame Entscheidungen geeignet. Eine Haftung für den Inhalt kann
ich daher nicht übernehmen, die Geltendmachung von Ansprüchen jeder
Art ist ausgeschlossen.
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(Begrenzung der EEG-Umlage, Entlastungen bei Strom- und
Energiesteuern)
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Weitere Informationen:
Die DIN EN ISO 50001:2011 kann beim >>
Beuth-Verlag bezogen werden.
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