Energieaudit
nach DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit ist nach DIN EN 16247-1 (Energieaudits - Teil 1: Allgemeine Anforderungen) eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren.

Weitere Normen für Energieaudits

Im August 2014 sind drei weitere Teile der DIN EN 16247 veröffentlicht worden, die die Anforderungen an Energieaudits detaillieren, ohne - wie die DIN EN 16247-1 - für die Erfüllung der Energieauditpflichten nach EDL-G (siehe unten) oder Kostenentlastungen beim Spitzenausgleich / für die Ausgleichsregelung nach EEG rechtsverbindlich zu sein.

  • DIN EN 16247-2: Gebäude
  • DIN EN 16247-3: Prozesse
  • DIN EN 16247-4: Transport

Im Entwurf liegt vor:

  • DIN EN 16247-5: Kompetenz von Energieauditoren

Die ISO 50002:2014 ist frisch veröffentlicht und das ISO-Äquivalent zur DIN EN 16247-1. Die Anforderungen beider Normen ähneln sich weitgehend, die ISO 50002 wird vermutlich die DIN EN 16247-1 irgendwann ablösen.

Zum Start - wofür braucht man eigentlich ein Energieaudit:

Mit dem am 22.4.2015 geänderten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein Energieaudit für alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind, zur Pflicht geworden. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die nach >> EMAS-VO registriert oder nach >> ISO 50001 zertifiziert sind oder im Jahr 2015 mit einer Einführung dieser Systeme beginnen. Das Energieaudit muss bis 5.12.2015 durchgeführt werden und danach spätestens alle vier Jahre wiederholt werden.

Mit der "Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung" (SpaEfV) hat der Gesetzgeber für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiterhin die Möglichkeit eröffnet, das für den >> Spitzenausgleich geforderte System zur Verbesserung der Energieeffizienz mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nachzuweisen; nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) können Unternehmen mit eine Stromverbrauch von weniger als 5 Gigawattstunden im Jahr auch für die >> besondere Ausgleichsregelung (reduzierte EEG-Umlage) ein Energieaudit durchführen (anstatt, wie sonst gefordert, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben).

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hat nichts mit dem >> Audit eines Energiemanagementsystems nach zu tun, sondern entspricht eher der >> energetischen Bewertung nach >> ISO 50001. Der Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Darstellung des Ablaufs eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Energieauditprozess nach DIN EN 16247-1

Vorbereitung des Energieaudits

Zur Vorbereitung des Energieaudits (in der DIN EN 16247-1 heißt das entsprechende Kapitel 5.1 "Einleitender Kontakt", da die Norm davon ausgeht, dass Energieaudits von externen Energieauditoren durchgeführt werden - gefordert ist dies aber nicht) müssen etwa Anwendungsbereich und Grenzen, die gewünschte Gründlichkeit und der zeitliche Ablauf des Audits geklärt werden. Insbesondere die gewünschte Gründlichkeit wird den Aufwand stark beeinflussen (reichen vorhandene Daten aus oder werden weitere - und wie viele Messungen gebraucht? Siehe hierzu auch unten >> Messungen des Energieverbrauchs.)

Wird das Audit durch externe Auditoren durchgeführt, sind weitere Fragen zu klären, wie die Arbeitsteilung zwischen Auditor und auditierter Organisation - beispielsweise Verpflichtungen der Organisation während des Audits (zur Bereitstellung von Daten und anderen relevanten Information, Durchführung ggf. notwendiger Messungen etc.) - und Abläufe während des Audits (etwa, ob der Bericht dem Unternehmen im Entwurf zur Prüfung vorgelegt wird). Ebenso sind der Zugang des Auditors und eventuelle Sicherheitsfragen zu regeln; auch sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung zu schließen. Außerdem benötigt der Auditor Informationen über geplante Änderungen und Projekte, die das Energieaudit betreffen.

Die auditierte Organisation muss dann auch einen Verantwortlichen (oder ein Team) für das Energieaudit benennen, der/das mit dem Auditor zusammenarbeitet. Auch wenn das Energieaudit durch interne Auditoren durchgeführt wird, sollte geklärt werden, was von den Auditoren, was durch Linienfunktionen durchgeführt wird (beispielsweise Messungen).

Auftaktbesprechung

Das Energieaudit sollte mit einer Auftaktbesprechung beginnen, bei der die Beteiligten über die Ergebnisse der Planung und den vorgesehenen Ablauf des Audits informiert werden. Ziel der Besprechung ist es, die Kooperation der vom Audit betroffenen sicherzustellen.

Datenerfassung

Die Datenerfassung besteht im ersten Schritt aus der Sammlung der bereits vorliegenden Informationen über Energie verbrauchende Systeme, Prozesse und Einrichtungen, über vorhandene Messeinrichtungen und andere Datenquellen, der Daten über  Energieverbräuche, von Informationen über Ereignisse, die während des erfassten Zeitraums den Energieverbrauch beeinflusst haben, relevanter Wirtschaftsdaten sowie der Ergebnisse vorheriger Untersuchungen des Energieverbrauchs.

Außeneinsatz und Datenanalyse

Bei (einer) Begehung(en) wird das zu auditierende Objekt untersucht, um die vorliegenden Informationen über Energie vor Ort zu bewerten, Arbeitsabläufe und bestehende Praxis zu verstehen und erste Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu generieren.

Dabei wird der Auditor versuchen, den Energieverbrauch - ggf. mit der Anforderung zusätzlicher Messungen, siehe unten - möglichst genau zu erfassen, um Energieflüsse und Energiebilanzen Muster des Energieverbrauchs im Zeitverlauf (Tagesgänge, Jahresgänge, ...) darstellen zu können und um Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen zu verstehen. Dabei wird er auch geeignete Kennzahlen vorschlagen, mit denen das auditierte Objekt bewertet werden kann. Wie in der Abbildung oben dargestellt, sind Datenerfassung, Außeneinsatz und Datenanalyse ein iterativer Prozess - die einzelnen Schritte werden so oft wiederholt, bis im Rahmen der vereinbarten Genauigkeit ausreichend Informationen über die Energieflüsse und die Energieeffizienz der energieverbrauchenden Anlagen und Verfahren vorliegen, um unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen und der möglichen finanziellen Einsparungen und anderer Gewinne (z.B. verringerter Instandhaltung) die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz bewerten und zusammenstellen zu können.

Messungen des Energieverbrauchs

Messungen des Energieverbrauchs sind - je nach erfasstem Energieverbrauch unterschiedlich - aufwändig. Aber eine Berechnung von Energieverbräuchen etwa über die Typenschilder von Maschinen und Anlagen ist extrem ungenau, da diese für die Dimensionierung von Anschlussleitungen und Sicherungen gedacht sind - die angegebene Nennleistung wird in der Regel bei weitem nicht erreicht. Die Angaben eignen sich höchstens für eine allererste Klassifizierung von Energieverbrauchern etwa mittels einer ABC-Analyse; Großverbraucher müssen aber in jedem Fall einzeln messtechnisch erfasst werden.

Zu unterscheiden sind kurzzeitige Messungen, die auf längere Zeiträume hochgerechnet werden (und entsprechend ungenau sind) und kontinuierliche Messungen. Energiemonitoringsysteme können die Daten zudem auswerten und visualisieren. Die Lösungen unterscheiden sich auch bei den Kosten deutlich, aber auf Dauer ist eine Erfassung der größeren Energieströme im Unternehmen die einzige Möglichkeit, Einsparmöglichkeiten wirklich zu verstehen und berechnen zu können. Wenn ein Unternehmen es mit der Energieeffizienz ernst meint, ist die Frage eigentlich nur, über welchen Zeitraum ein auf genauen Messungen beruhendes Energiemonitoring aufgebaut wird.

Bericht

Über die Ergebnisse des Energieaudits wird berichtet; der Bericht umfasst Angaben zur Qualität und Beschaffenheit der zugrundeliegenden Daten, zu den durchgeführten Messungen, zu den Einsparmöglichkeiten und der Genauigkeit der Abschätzung von Kosten und Einsparmöglichkeiten sowie eine zusammenfassende Darstellung der Rangfolge von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und ein Vorschlag zur Umsetzung.

Hinweis: An den Bericht stellt die SpaEfV in Anlage 1 detaillierte Anforderungen, die genau dem Abschnitt 5.6.2 der DIN EN 16247-1 entsprechen.

Der Bericht wird in einer Abschlussbesprechung vorgestellt und erläutert.

Testate

Unternehmen, die als KMU ein Energieaudit durchgeführt haben, um vom Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer profitieren zu können, müssen sich die Einhaltung der in Anlage 1 SpaEfV aufgeführten Anforderungen an den Energieaudit durch ein Testat bestätigen lassen, dass nach § 10 Abs. 7 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Abs. 8 Energiesteuergesetz entweder durch einen zugelassenen Umweltgutachter oder eine für ISO 50001 akkredierte Zertifizierungsstelle ausgestellt werden kann. Das Testat ist mit dem Antrag vorzulegen.

Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen: Im Rahmen dieser Seiten ist nur ein allgemeiner Überblick möglich und beabsichtigt; daher kann es vorkommen, dass für den jeweiligen Einzelfall relevante Regelungen hier nicht betrachtet werden. Diese Seiten sind nur als erster Einstieg und keinesfalls als Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen geeignet. Eine Haftung für den Inhalt kann ich daher nicht übernehmen, die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art ist ausgeschlossen.

Ein Tool, das Sie bei der Durchführung eines Energieaudits unterstützt, können Sie bei der VOREST AG beziehen:
                     
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>> Energiemanagement nach ISO 50001

Weitere Informationen:
Die DIN EN 16247-1 kann beim >> Beuth-Verlag bezogen werden.

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© Jürgen Paeger 2012 – 2020

Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist nach § 8 Energiedienst-leistungsgesetz (EDL-G) bis zum 5.12.2015 Pflicht für alle Unternehmen, die kein KMU sind.

Eine Energieberatung, die den Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie an ein Energieaudit entspricht, kann bei KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beraterkosten gefördert werden.
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