Die Bestandsaufnahme im Umweltschutz

Teil 1: Bedeutende Umweltaspekte bestimmen

Beim Umweltmanagement geht es darum, die Umweltauswirkungen einer Organisation zu verbessern, also negative Umweltauswirkungen zu reduzieren und positive Umweltauswirkungen zu steigern. Dazu müssen diejenigen Bestandteile von Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen ermittelt werden, die Umweltauswirkungen haben: die sogenannten Umweltaspekte einer Organisation. Aus den Umweltaspekten werden bedeutende Umweltaspekte bestimmt, d.h. die Umweltaspekte mit bedeutenden Umweltauswirkungen.

Diese sind eine wesentliche Grundlage für das Managementsystem, u.a.
- sind sie die Basis für die Festlegung der Umweltziele
- muss die ordnungsgemäße Ausführung der mit ihnen verbundenen Abläufe
  und Tätigkeiten sichergestellt werden
- müssen sie überwacht und gemessen werden.

Daher ist eine sorgfältige Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte einer Organisation eine wichtige Voraussetzung für ein wirksames Umweltmanagementsystem.

Für die Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte gibt es in der ISO 14001 keine weiteren Anforderungen, in der EMAS-Verordnung ist hierfür eine Umweltprüfung verbindlich vorgeschrieben.
 


EMAS-Verordnung
Art. 3:
"(2) Zur EMAS-Eintragung müssen Organisationen
a) ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf die in Anhang VI genannten Aspekte einer Umweltprüfung gemäß Anhang VII unterziehen ..."

Anhang VI: Umweltaspekte
Anhang VII: Umweltprüfung

A.3.1. Umweltaspekte:
Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen und aufrechterhalten, um die Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen zu ermitteln, die sie überwachen und bei denen eine Einflussnahme erwartet werden kann, um jene Umweltaspekte zu bestimmen, die bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können.

Die Organisation muss diese Informationen auf dem neuesten Stand halten.

ISO 14001
4.3.1 Umweltaspekte:
Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen und aufrechterhalten, um die Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln, die sie überwachen und auf die sie Einfluss nehmen kann, um jene Umweltaspekte zu bestimmen, die bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können.

Die Organisation muss diese Informationen dokumentieren und auf dem neuesten Stand halten.

Die bedeutenden Umweltaspekte müssen beim Aufbau des Umweltmanagementsystems beachtet werden.

Die Informationen über die Bestimmung der Umweltaspekte und die Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte muss dokumentiert werden (ISO 14001), bei EMAS müssen die wesentlichen Umweltaspekte und die Art der von ihnen ausgehenden Umweltauswirkungen in der Umwelterklärung beschrieben werden.

Bei der Teilnahme an EMAS müssen die Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltauswirkungen beschrieben werden (was sich im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit grundsätzlich empfiehlt).

Die Informationen auf dem neuesten Stand gehalten werden, die Organisation muss also überlegen, wie und wann die Ergebnisse überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Die Erfahrung bei der Ermittlung und vor allem bei der Bewertung der Umweltaspekte hat gezeigt, dass es unumgänglich ist, sich zuvor mit den relevanten Umweltvorschriften und –anforderungen vertraut zu machen, da die Einhaltung in der Regel ein wichtiges Bewertungskriterium ist. Außerdem müssen diese Anforderungen beim Aufbau des Umweltmanagementsystems berücksichtigt werden, also spätestens dann sowieso bekannt sein.

>> weiter zu Teil 2: Rechtsvorschriften und weitere Schlüsselbereiche

© Jürgen Paeger 2004 - 2009